Terminsgebühr 3104 VV RVG außergerichtlich
Verfasst: 19.05.2011, 17:37
Guten Abend,
kurz vor Feierabend noch eine Anfrage.
Wir haben einen Mandanten, welcher im Clinch mit seiner Vermieterin steht.
Diese wird anwaltlich vertreten. Der RA schrieb nun erstmals, dass seine Mdtin noch eine Forderung XY zusteht(Inhalt egal) und er dbzgl. mit DRITTEN tel. musste, weswegen er unter anderem eine TG (1,3 GG, 1,2 TG) haben will.
Ich bin der Auffassung, dass eine TG nur dann anfällt, wenn a) Klageauftrag bestand b) Verhandlungen mit der Gegenseite (Mandant oder uns) stattgefunden haben und c) der Streit damit erledigt wird.
Wenn ich mich irre und Telefonate mit Dritten eine TG auslösen würden, würde sich mein Cheffe sehr freuen:-)
Im Übrigen kanns doch neben der TG (im vorliegenden Fall) dann nur eine 0,8 GG nach 3101 VV RVG geben, oder?
kurz vor Feierabend noch eine Anfrage.
Wir haben einen Mandanten, welcher im Clinch mit seiner Vermieterin steht.
Diese wird anwaltlich vertreten. Der RA schrieb nun erstmals, dass seine Mdtin noch eine Forderung XY zusteht(Inhalt egal) und er dbzgl. mit DRITTEN tel. musste, weswegen er unter anderem eine TG (1,3 GG, 1,2 TG) haben will.
Ich bin der Auffassung, dass eine TG nur dann anfällt, wenn a) Klageauftrag bestand b) Verhandlungen mit der Gegenseite (Mandant oder uns) stattgefunden haben und c) der Streit damit erledigt wird.
Wenn ich mich irre und Telefonate mit Dritten eine TG auslösen würden, würde sich mein Cheffe sehr freuen:-)
Im Übrigen kanns doch neben der TG (im vorliegenden Fall) dann nur eine 0,8 GG nach 3101 VV RVG geben, oder?