Kosten des Verf. + notw. Auslagen nach Einstellung abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
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#11

09.05.2011, 13:16

Oh ups, ich nehm mal grad alles zurück, weil es für Deinen Fall ja extra eine Regelung im OWiG gibt, nämlich § 108a. Absatz 3 beantwortet Deine Frage.
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inalittlewhile
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#12

09.05.2011, 13:18

Danke!
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