Entziehung der Fahrerlaubnis

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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lisi-

#1

09.05.2011, 14:49

Hallo :)

Unserem Mandanten wurde die Fahrerlaubnis von der Stadtverwaltung entzogen.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen, wie hier abgerechnet wird?

Vielen lieben Dank
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LuzZi
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#2

09.05.2011, 14:50

Ja, die Suchfunktion, die hilft dir. :lol:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Liesel
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#3

09.05.2011, 14:55

Streitwerte ergeben sich aus Pkt. 46.1 bis 46.12 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
lisi-

#4

09.05.2011, 15:07

wo find ich das?? -.- und wie geh ich dann weiter vor?

sorry, ich bin hier total überfragt..
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Pepples
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#5

09.05.2011, 15:17

http://www.gidf.de" target="blank :mrgreen:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
lisi-

#6

09.05.2011, 15:20

und gem. nr. 2300 RVG? od. 2301 RVG abrechnen :?:
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Adora Belle
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#7

09.05.2011, 15:22

Was habt Ihr denn gemacht? Bis jetzt hat nur die Stadtverwaltung was gemacht.
lisi-

#8

09.05.2011, 15:24

wir haben Widerspruch eingelegt, diesen jedoch dann wieder zurückgenommen.
das wars...jetzt soll abgerechnet werden.
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Adora Belle
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#9

09.05.2011, 15:34

Dann gilt 2300. Die 2301 greift nur, wenn Ihr schon vorher im Verwaltungsverfahren tätig wart.
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