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RVG Mietrecht - Gegenstandswert

Verfasst: 09.05.2011, 10:33
von AnFi
Liebe Alle,

ich steh mal wieder auf dem Schlauch: Folgender Sachverhalt:

Mandanten kamen wegen 2 rückständigen Mieten à 5.000,00 zu uns: (insgesamt 10.000,00)
Dann haben wir sie wegen einer fristlosen Kündigung beraten
Es ging außergerichtlich um 5.350,00 Schadenersatz für Maklerprovision
Und die Mietkaution in Höhe von 15.000,00 wollen wir auch zurück.

Wie hoch ist der Gegenstandswert?

Meine Berechnung:

§ 41 Abs. 1 GKG:
10.000,00 (für die rückständige Miete)
5.350,00 (Schadenersatz)
15.000,00 (Mietkaution)
______________
30.350,00

Daraus eine einfache Geschäftsgebühr + 7002 + 7008

Jetzt kommt die Frage: Mein Chef ist der Meinung, dass für die Beratung über die fristlose Kündigung nochmal 12 x 5.000,00 anfallen... ich denke, dass das mit in den 2 x 5.000,00 mit drin ist.

Was denkt ihr?

Edit: ich denke, ich könnte auch einfach eine Beratung abrechnen und dann die GEschäftsgebühr für die 2 Monatsmieten anrechnen...

Re: RVG Mietrecht - Gegenstandswert

Verfasst: 09.05.2011, 11:02
von sunshine24
Mandanten kamen wegen 2 rückständigen Mieten à 5.000,00 zu uns: (insgesamt 10.000,00)
Dann haben wir sie wegen einer fristlosen Kündigung beraten
Es ging außergerichtlich um 5.350,00 Schadenersatz für Maklerprovision
Und die Mietkaution in Höhe von 15.000,00 wollen wir auch zurück.
Irgendwie versteh ich das grad nicht. Ich nehme an, dass ihr die Mieter vertretet? Und diese haben eine fristlose Kündigung bekommen, weil sie zwei Monatsmieten nicht bezahlt haben und deswegen habt ihr sie beraten?

Und wegen der Maklerprovision seit ihr nach außen hin tätig geworden und habt die Gegenseite (Vermieter) angeschrieben und auch dort das mit der Mietkaution aufgeführt?

Re: RVG Mietrecht - Gegenstandswert

Verfasst: 09.05.2011, 11:08
von AnFi
Ich versteh es auch grad nicht -.- Wir vertreten die Vermieter

Die Mietkaution haben die gar nicht erst bezahlt, deswegen haben wir die mit reingenommen

Re: RVG Mietrecht - Gegenstandswert

Verfasst: 09.05.2011, 11:34
von inalittlewhile
Ich würde als Gegenstandswert 12x5.000 € (Kündigung) + 2 x 5.000 € (rückständige Miete) nehmen.

Re: RVG Mietrecht - Gegenstandswert

Verfasst: 09.05.2011, 11:42
von AnFi
Ok vielen Dank, das hat meine letzte Frage jetzt beantwortet :)

Sieht jetzt so aus:

Gegenstandswert: 90.350,00 EUR
Setzt sich zusammen aus:
2 x 5.000,00 EUR Mietrückstände 10.000,00 EUR
12 x 5.000,00 EUR wg. Kündigung 60.000,00 EUR
Maklerprovision als Schadenersatz 5.350,00 EUR
Mietkaution 15.000,00 EUR
SUMME 90.350,00 EUR



Gegenstandswert: 90.350,00 EUR
1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 Nr. 2003 VV RVG 1.660,10 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1.680,10 EUR
19 % Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 319,22 EUR
SUMME 1.999,32 EUR

Re: RVG Mietrecht - Gegenstandswert

Verfasst: 09.05.2011, 14:03
von LuzZi
Wenn ihr wg. der Kündigung nur beraten habt, dann gibts doch hier auch nur die Gebühren nach § 34, oder irre ich da? Die haben doch dann in der KN gegenstandswertmäßig überhaupt nichts zu suchen.

Re: RVG Mietrecht - Gegenstandswert

Verfasst: 09.05.2011, 14:07
von sunshine24
LuzZi hat geschrieben:Wenn ihr wg. der Kündigung nur beraten habt, dann gibts doch hier auch nur die Gebühren nach § 34, oder irre ich da? Die haben doch dann in der KN gegenstandswertmäßig überhaupt nichts zu suchen.
Genau deshalb hatte ich nochmal nachgefragt, was genau gemacht wurde. Eine Antwort hierauf hab ich allerdings nicht bekommen. Ich würde nämlich auch sagen, dass bei reiner Beratung nur § 34 RVG maßgeblich ist und nicht die GG. Allerdings müsste die Threadstarterin dazu noch etwas mehr Sachverhalt liefern

Re: RVG Mietrecht - Gegenstandswert

Verfasst: 09.05.2011, 14:54
von AnFi
Ok, hat sich geklärt... mein Chef hatte sich blöd ausgedrückt... habe nochmal nachgefragt... wir haben auch mit Dritten korresepondiert, wegen allen Punkten. Daher also keine Beratungsgbühr