Kostenfestsetzung gegen Mandanten nach Mahnbescheid

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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PAHS1
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#1

04.05.2011, 11:36

Hallo,

kan mir jemanden bei folgendem problem helfen - danke:

Wir haben für den Mandanten zunächst einen Mahn und dann einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Leider ist bei der gegenseite nichts zu holen, sodass weder die hauptforderung noch die nebenforderungen samt unserer Gebühren beibringbar sind.

Unser Mandant weigert sich stetig unsere rechnung zu bezahlen, denn das sei Sache des Schuldners. Die Frage ist, kann in einem solchen Fall auch die Kostenfestsetzung gegen den Mandanten betrieben werden?

Wenn so, wohin beantrage ich - zum zentralen Mahngericht?

Herzlichen Dank!
Zuletzt geändert von PAHS1 am 04.05.2011, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

04.05.2011, 11:37

:suche
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

04.05.2011, 11:44

Danke für den netten Hinweis. Wie man leicht an dem Profil erkennen kann bin ich hier nich daheim. Die Suchfunktion habe ich erfolglos bnenutzt, was an mir liegen mag, aber meine Frage trotzdem nicht beantwortet.
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Liesel
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#4

04.05.2011, 11:46

Dein Profil sagt aber nicht viel aus. :wink:
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#5

04.05.2011, 11:48

es vermittelt, dass ich gerade mal 5 Postings habe......
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#6

04.05.2011, 11:51

PAHS1 hat geschrieben:es vermittelt, dass ich gerade mal 5 Postings habe......
Viel mehr aber auch nicht. :roll:
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#7

04.05.2011, 12:08

Vielleicht solltest Du anstatt zu diskutieren das Profil einfach ergänzen, damit die Allgemeinheit sieht, wer die Frage stellt. Rechtsberatung ist hier nämlich nicht erlaubt! Lies mal die Forenregeln.
~ Grüßle ~
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