KFA RVG erhöhter Aufwand

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Oepse
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#1

20.04.2011, 10:12

Hallo,

ich hab mal wieder eine Frage zum Thema Kostenfestsetzung RVG,

wir haben ein Verfahren das seit 2008 läuft, es sind 6 Termine gewesen, unter anderem ein Ortstermin, aber alle Termin in der selben Stadt, aus der wir auch kommen. Es war ein sehr aufwendiges Verfahren und jetzt wollte ich den KFA stellen und dabei fällt mir auf, dass ich nur zweit Gebühren geltend machen kann. Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr. Das sind ca. 2.000 Euro, die wir hier geltend machen können. Ich finde das ein bisschen wenig.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, aufgrund erhöhtem Aufwand oder Ähnlichem, hier mehr geltend zu machen??? Für eure HIlfe vielen Dank schonmal

LG
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Liesel
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#2

20.04.2011, 10:14

Sofern es sich hier nicht um Rahmengebühren handelt, hast du keinen Spielraum.
LEBE DEN MOMENT

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#3

20.04.2011, 10:22

:cry:

Was heißt Sofern es sich nicht um Rahmengebühren handelt? Achso und Danke ;)
gkutes

#4

20.04.2011, 10:55

Rahmengebühren siehe § 14 z.B: GG

Aber so ist das halt. Das nächste mal verdient ihm mit fast nix tun 2000 € - da würdest du ja dann auch nix abziehen :D
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#5

20.04.2011, 11:17

hehe ;) Nee, haste Recht

Vielen Dank
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#6

20.04.2011, 12:00

Ich lach mich wech! Mit der Begründung "Ich find das ein bisschen wenig" Mehrkosten zu verlangen, wäre selbst bei mir eine Premiere. :lol: :lol:
Frage mal die Gegenseite, die findet das bestimmt zu viel... :mrgreen:
~ Grüßle ~
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#7

20.04.2011, 12:26

Für den Aufwand den wir dort hatten, ist es wenig. Da wäre eine Abrechnung nach BRAGO Besser gewesen ;) Wäre schön wenn man sich das einfach mal so aussuchen könnte ;)
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#8

20.04.2011, 19:08

Oepse hat geschrieben:Wäre schön wenn man sich das einfach mal so aussuchen könnte ;)
Das glaube ich sogar. Dann würde es bei mir aber nur noch KFB gegen 20 % Beteiligung geben... :lolaway :lolaway
~ Grüßle ~
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