Insolvenzanmeldung während Rechtsstreit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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bettyblue
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#1

20.04.2011, 10:11

Hallo, haben folgende Frage: Während eines Rechtsstreites (wir vertreten einen Mieter, der vom Vermieter noch Geld zu bekommen hat) meldet der Vermieter/Beklagter Insolvenz an. Was sind denn jetzt die Folgen für den Kläger/Mieter in dem Rechtsstreit? Vielen Dank für Eure Antwort.
ReLo
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#2

20.04.2011, 10:58

Hallo! Ich kenne das aus unseren Akten so, dass der Rechtsstreit erst eimal ruht, weil geguckt wird, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder nicht. Der Insolvenzverwalter äußert sich dann dazu , ob das Verfahren fortgeführt wird oder nicht. Im Zweifel bleiben die Verfahrenskosten an eurem Mandanten hängen und er kann seinen Anspruch gegen den insolventen Vermieter nicht mehr titulieren, was bei der Anmeldung zur Tabelle blöd werden könnte. Sowas ist immer ziemlich ärgerlich und leider auch gar nicht so selten :?
Oepse
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#3

20.04.2011, 13:44

Hallo,

Verfahren wird nach § 240 ZPO unterbrochen und kann nur von dem Insolvenzverwalter fortgeführt werden, zumindest wenn das Verfahren eröffnet wurde.

Ich würde trotzdem versuchen die Forderung auch ohne Titel anzumelden, sofern dokumentierende Unterlagen vorliegen.

LG
ReLo
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#4

20.04.2011, 16:55

Ja, probieren würde ich es auf jeden Fall auch. Viel Glück!
BabyBen

#5

20.04.2011, 17:55

Also der Rechtsstreit ruht erst, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ob ein Insolvenzantrag gestellt wird, spielt in der Regel keine Rolle.
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#6

21.04.2011, 13:23

Wieso kommt Ihr jetzt auf die Idee, dass die Forderung tituliert sein muss, um sie zur Tabelle anmelden zu können? Oder verstehe ich Euch einfach nur falsch?
Viele Grüße

ich
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