Seite 1 von 2

TG für gerichtlich Vgl.-vorschlag?

Verfasst: 13.04.2011, 13:20
von ellimorelli
Ich plage mich gerade mit der Frage rum, ob ich eine 1,2 TG abrechnen kann, wenn das Gericht einen Vgl-vorschlag unterbreitet und dieser von beiden Parteien angenommen wird und beide Parteien die Erledigung nach § 278 VI ZPO beantragen?

Re: TG für gerichtlich Vgl.-vorschlag?

Verfasst: 13.04.2011, 13:22
von joy1980
Hi,

ja, du kannst eine 1,2 Terminsgebühr mit abrechnen.

Re: TG für gerichtlich Vgl.-vorschlag?

Verfasst: 13.04.2011, 13:36
von dutzi
Ja, darfst 1,2 TG abrechnen

Re: TG für gerichtlich Vgl.-vorschlag?

Verfasst: 13.04.2011, 13:59
von gkutes
guggst du dir mal die VV 3104 an 8)

Re: TG für gerichtlich Vgl.-vorschlag?

Verfasst: 13.04.2011, 14:46
von Randfichte72
ja, § 278 VI ZPO - löst 3104 TG aus, ebenso Urteil § 495 ZPO.

Re: TG für gerichtlich Vgl.-vorschlag?

Verfasst: 13.04.2011, 14:55
von 13
1. Wird über einen rechtshängigen Anspruch ein schriftlicher Vergleich nach § 278 VI ZPO geschlossen, entsteht für die Prozessbevollmächtigten auch eine Terminsgebühr (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 03.07.2006 – II ZB 31/05 = NJW-RR 2006, 1507) [Rn. 9].

2. Eine Einigung der Parteien in dem Vergleich, wonach eine Partei die Kosten des Rechtsstreits, nicht jedoch die Kosten des Vergleichs zu tragen hat, ist regelmäßig dahin auszulegen, dass die Terminsgebühr zu den Kosten des Rechtsstreits gehört [Rn. 10].

BGH, Beschl. v. 22.02.2007 – VII ZB 101/06

AnwBl 2007, 462 = Rpfleger 2007, 431 = AGS 2007, 341 = JurBüro 2007, 360 = NZBau 2997, 447 = MDR 2007, 917 = NJW-RR 2007, 1149 = BGHReport 2007, 687 = FamRZ 2007, 1013 = BRAK-Mitt 2007, 127 = RVG professionell 2007, 110 = RVGreport 2007, 229 = Schaden-Praxis 2007, 267 = NJ 2007, 312 = juris (KORE 315402007)


Re: TG für gerichtlich Vgl.-vorschlag?

Verfasst: 14.04.2011, 09:17
von ellimorelli
ich hatte halt immer gedacht, dass man die TG nur bekommt, wenn sich Parteien trotz führendem Rechtsstreit außergerichtlich einigen und diesen Vgl. protokollieren lassen.

Re: TG für gerichtlich Vgl.-vorschlag?

Verfasst: 14.04.2011, 09:39
von gkutes
im 3104 steht nur:

"Die Gebühr entsteht auch, wenn ... ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird."

nix mit außergerichtlich etc.

Re: TG für gerichtlich Vgl.-vorschlag?

Verfasst: 14.04.2011, 13:45
von Randfichte72
Wird der Vergleich nach § 278 VI protokolliert, gibt es die TG 3104. Die Parteien können dabei Vergleichsgespräche geführt haben, der Anwalt X mit dem Anwalt Y und jeder mit seinem Mdt. besprochen. Wird dann wie oben protokolliert, fällt die TG an. Voraussetzung ist, dass gerichtliches Verfahren läuft, die Vergleichsgespräche laufen "außergerichtlich", also zwischen RA und RA und deren jeweiligen Mdt.

Re: TG für gerichtlich Vgl.-vorschlag?

Verfasst: 14.04.2011, 13:48
von Adora Belle
Gespräche sind dafür aber nicht zwingend nötig.