Hmmm.....ich würde die aber mal ansetzen. Denn im Grunde sind das ja die Kosten der Schlichtungsstelle und nicht Kosten der Rechtsanwälte, die an der Schlichtung mitgewirkt haben und somit indirekt Gerichtskosten. Mehr als absetzen kann die doch keiner.
Kostenaufhebung in Berufung
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Richtig, das sind keine Gerichtskosten. Das sind zwar Kosten des Rechtsstreits, aber die zahlt bei Kostenaufhebung jeder brav selbst.
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Ich bin immer noch der Meinung, dass man das versuchen sollte. Sachverständigenkosten sind auch keine Gerichtskosten; dennoch werden die bei Kostenaufhebung zusammen mit den Gerichtskosten mit ausgeglichen.
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