...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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luise
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#1
15.03.2011, 08:50
guten morgen,
wir haben Antrag auf Insolvenzgeld bei Bundesagentur für Arbeit gestellt -
abgelehnt
nun Widerspruch bei BfArbeit eingelegt.
Erhalte ich dafür eine Gebühr nach 2300 ?? Oder gibt es da andere Vorschriften?
Danke für Eure Mithilfe
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
15.03.2011, 09:24
Das ist m.E. Sozialrecht und dann erhältst Du die Gebühren gem. 2400 VV RVG.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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luise
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#3
15.03.2011, 11:37
für den Hinweis. Sozialrechtsgebühren sind ziemlich neu für mich.