Welcher Streitwert??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Farinachen
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#11

10.11.2015, 09:45

Hallo ihr Lieben,

ich möchte dieses Thema nochmal aufgreifen.

Ich habe folgenden Fall: Wir haben Berufung eingelegt über 140.000,00 Euro.

Dann wurden Teilzahlungen von der Bank (Gegenseite) geleistet.

Ab dem 7. August 2015 wurde der Streitwert dann auf 125.000,00 Euro reduziert (zu diesem Zeitpunkt haben wir dem Gericht mitgeteilt, dass Teilzahlungen geleistet wurden).

Ab dem 9. Oktober 2015 (Gerichtstermin) wurde der Streitwert erneut aufgrund Zahlung und Erledigungserklärung im Termin reduziert auf 110.000,00 Euro

Streitwert für Vergleich beträgt: 110.000,00 Euro

Verglichen haben wir uns auf einen Betrag von 70.000 Euro (uninteressant, mein Lehrer sagte immer "Es kommt nicht drauf an, auf was sich vergleichen wurde, sondern welcher Betrag aus der Welt geschaffen wurde -> hier 110.000,00 Euro)


So würde ich abrechnen:

1,6 Verfahrensgebühr (Wert: 140.000,00 Euro)
1,2 Terminsgebühr (Wert: 110.000,00 Euro
1,0 Einigungsgebühr (Wert: 110.000,00 Euro)

Liege ich da richtig?
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#12

10.11.2015, 10:14

Wenn Du die Einigungsgebühr auf eine 1,3 erhöhst, ja. ;)
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#13

10.11.2015, 12:09

Ach Gott ja, stimmt :)

Dankeschön
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