Anrechnung GG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Dery
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#1

16.02.2011, 09:06

Hallo Leute,

brauche dringend eure Hilfe:((((
kennt sich jemand mit Anrechnung Geschäftsgebühr, Widerspruch, Verfahrensgebühr aus?

wir hatten mit der gegenerischen Partei Korrespondenz, danach kam Mahnbescheid, wir haben Widerspruch eingelegt, dann hat Gegner KLage erhoben, kurz danach kam Stellungnahme, dass Klage zurückgenommen wird

mein Muster schaut so aus, aber ich weiß nicht ob das stimmt??? RA-Micro Programm gibt mir das raus:

Gegenstandswert: 344,59 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 58,50 €
Gegenstandswert: 546,03 €
Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13, Nr. 3307 VV RVG 0,5 22,50 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 344,59 € 0,5 -22,50 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 11,70 € bleibt bestehen -
Gegenstandswert: 330,96 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 58,50 €
Anrechnung gem. Nr. 3307 Satz 2 VV RVG aus Wert 330,96 € 0,5 -22,50 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 4,50 € bleibt bestehen. -
Anrechnungsrest der Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 330,96 € 0,15 -6,75 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 54,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 141,75 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 36,20 €
Zwischensumme netto 177,95 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 33,81 €
zu zahlender Betrag 211,76 €
gkutes

#2

16.02.2011, 09:34

haste richtig in RAM eingegeben.
obwohl ich mir das mit den Gegenstandswerten noch mal anschauen würde...

edit: bei den GW außergerichtlich und Streitiges Verfahren gibt es keinen Gebührensprung - dann ist das also egal und die Abrechnung richtig.
Dery
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#3

16.02.2011, 16:00

Danke für deine schnelle Antwort,

hab aber immer noch die Rechnung irgendwie nicht verstanden, aber wenigstens weiß ich jetzt, dass die Rechnung stimmt;

Die Widerspruchsgebühr wird zweimal abgezogen/angerechnet????
dann dieses Anrechnungsrest 0,15????
vielleicht kannst es mir ja erklären??? :D wäre sehr sehr DANKBAR :D
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Liesel
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#4

16.02.2011, 16:14

Die GeschG ist zu 0,65 anzurechnen. Da zuerst auf die 0,5 VG für den Widerspruch angerechnet wird, bleibt ein Rest von 0,15, der auf die VG für das streitige Verfahren angerechnet wird. Die Anrechnung der 0,5 für den Widerspruch erfolgt doch nur einmal- und zwar auf die VG für das streitige Verfahren.
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gkutes

#5

16.02.2011, 16:14

achso - das wusste ich ja nicht.
ich gebe auch zu, dass das das Programm etwas wirr gestaltet

also einmal wird die GG auf die VG Widerspruch angerechnet.
GG wird ja grundsätzlich zur Hälfte (max 0,75) angerechnet.
da der Widerspruch nur 0,5 bringt, kann auch nur 0,5 angerechnet werden.
Übrig bleibt ein Rest von 0,15, der später noch von der VG Verfahren abgezogen wird

Und dann wird eben noch die VG Widerspruch iHv 0,5 auf die 1,3 VG fürs Verfahren angerechnet.
Dery
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#6

16.02.2011, 16:28

Jetzt versteh ich es, ganz ganz ganz lieben DANK an alle!!!!

:thx :thx :thx
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#7

04.04.2013, 15:31

Jetzt hab' ich das mit der Anrechnung auch verstanden, nur was mir hier auffällt:

Wie setzt sich denn hier die Postentgeltepauschale zusammen? Das mit den € 36,20 am Ende ist mir nen Rätsel. :oops:
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#8

04.04.2013, 15:34

PTE aus GeschG 2400
PTE aus VG 3307
PTE aus VG 3100 und TG 3400
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#9

04.04.2013, 18:23

Ahja, danke sehr. Hab ganz die TG vor lauter Bäumen nicht mehr gesehen. :wink:
unkunkel
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#10

02.03.2016, 13:01

Ich krame mal das alte Thema raus, weil ich genau dasselbe Problem habe. Selber Sachverhalt, aber RA Micro vermurkst bei mir den Anrechnungsrest:

Gegenstandswert: 5.316,15 EUR
1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 460,20 EUR
0,5 Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3307
VV RVG 177,00 EUR
0,65 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 5.316,15 EUR -230,10 EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR bleibt bestehen -
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 460,20 EUR
Anrechnung gem. Nr. 3307 Satz 2 VV RVG 0,5 aus Wert 5.316,15 EUR -177,00 EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR bleibt bestehen. -
0,65 Anrechnungsrest der Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert
5.316,15 EUR -230,10 EUR

1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 424,80 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen 885,00 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 60,00 EUR
Zwischensumme netto 945,00 EUR
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 179,55 EUR
Zwischensumme brutto 1.124,55 EUR
Gebührenguthaben Aktenkonto -739,86 EUR
Selbstbeteiligung -153,00 EUR
zu zahlender Betrag 231,69 EUR

RA Micro zieht mir also die komplette GG ab, statt nur insgesamt eine 0,65. Wie krieg ich das denn umgestellt? Kann mir kaum vorstellen, dass das richtig ist..
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