Anrechnung verhindern

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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possmommel
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#1

03.02.2011, 12:32

Hallo ihr Lieben,

folgendes Problem:

Unser Mandant muss noch eine Menge Unterhalt, vorallem Rückstände, an Gegnerin zahlen.

Verfahren vor dem AG wegen Unterhaltsabänderung ist gerade beendet. Kostenentscheidung Mandant 11 % Gegner 89 %.

KFA ist gerade fertig. Jetzt fragt Chef, ob die Gegnerin die Möglichkeit hat den Gebührenanspruch den wir gegenüber ihr haben (89%) gegen die Forderung aus dem Unterhalt aufzurechnen?

Wenn ja, wie kann ich das verhindern.

Wir haben für unseren Mandanten PKH bekommen ohne Ratenzahlung. Da kann ich mir unser Geld doch sowieso holen, ohne dass sie dran kommt oder?

Vorab danke schonmal

possmommel
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Liesel
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#2

03.02.2011, 13:59

Wenn euer Mandant PKH hat, dann laß doch einfach nach 126 festsetzen, d. h. im eigenen Namen. Dann kann die Gegnerin nicht aufrechnen, weil nicht der Mandant den Gebührenanspruch hat, sondern ihr.
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#3

06.02.2011, 13:00

... der Tip ist gut, vielen Dank, kannte ich noch nicht.
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