Guten Morgen,
folgender Sachverhalt:
Wir vertreten den Gläubiger.
05.07.2010 Antrag auf MB
29.07.2010 Antrag auf VB
Gegnerischer RA legt Widerspruch ein.
Außergerichtlicher Schriftverkehr mit geg. RA.
06.10.2010 Wir nehmen Antrag auf MB/VB zurück.
04.11.2010 geg. RA beantragt die Kosten des Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen.
KFA geg. RA:
3100
7002
7008 usw.
Meine Frage ist jetzt, löst der Antrag auf "Kostenübernahme Kläger" eine 3100 aus? Oder gehört es noch zur 3307?
Meine Frist zur Stellungnahme zum KFA läuft am Montag aus, könnt ihr mir da vll. helfen?
Welche Verfahrensgebühr bei Widerspruch gegen MB & KFA
- Tina112
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Hi,
du hast eine PN!
Wenn ich den "<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 19. Auflage, 2010" richtig befragt habe (siehe PN), dann bleibt es für den Gegner bei der Gebühr gem. Nr. 3307 VV RVG. Wenn man sich den Abgeltungsbereich anschaut (RNr. 27) gelten die Gebühren die gesamte Tätigkeit des Anwalts im Mahnverfahren ab.
Erst mit Beginn des Streitverfahrens fallen die Gebühren des § 3100 ff an. Ausnahme Anträge die zur Einleitung des Streitverfahrens dienen (bgl. RNr. 36, 51ff).
Noch zwei (leider nicht ganz passende) Entscheidungen in der Anlage.
du hast eine PN!
Wenn ich den "<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 19. Auflage, 2010" richtig befragt habe (siehe PN), dann bleibt es für den Gegner bei der Gebühr gem. Nr. 3307 VV RVG. Wenn man sich den Abgeltungsbereich anschaut (RNr. 27) gelten die Gebühren die gesamte Tätigkeit des Anwalts im Mahnverfahren ab.
Selbst wenn, wie lautete überhaupt der Auftrag des Gegenanwalts? Ggf. Vollmacht anfordern."Ein Anspruch auf eine Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 besteht nicht"
Erst mit Beginn des Streitverfahrens fallen die Gebühren des § 3100 ff an. Ausnahme Anträge die zur Einleitung des Streitverfahrens dienen (bgl. RNr. 36, 51ff).
Noch zwei (leider nicht ganz passende) Entscheidungen in der Anlage.
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Liebe Grüße
Tina
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :-)
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