Gebühren für zweigen ZV-Auftrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kathy
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#1

01.02.2006, 09:42

Hallo, hätte da ma wieder ein Problem :oops:
also, haben ZV-Auftrag an GV1 geschickt. Der hat ein paar Teilzahlungen eingesammelt. Dann hat Schuldner nicht mehr bezahlt :heul . GV1 schreibt mir dann, dass Abgabe EV nur, wenn eine erfolglose Pfändung in der Privatwohnung des Schuldners erfolgt (Pfändung vorher war in den Geschäftsräumen, hier auch erfolglos).

So. GV1 ist für die Privatwohnung aber nicht zuständig. Dann habe ich einen neuen ZV-Auftrag an GV2 geschickt. Krieg ich für den neue Gebühren?

MfG Kathy
Andreas

#2

01.02.2006, 11:21

Abgesehen von der Gebührenfrage:

Wie kann GV 1 zuständig sein für die Entgegennahme von Teilzahlungen, wenn er örtlich für die Sachpfändung nicht zuständig ist ?

Neue ZV-Gebühren wegen Wohnsitzwechsel des Schuldners entstehen im Übrigen nicht.
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happykitcat
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#3

01.02.2006, 11:23

Hi Kathy,

meines Erachtens ist das alles eine Angelegenheit und somit bekommst du hierfür nicht nochmal ZV-Gebühren, es sei denn, die letzte ZV-Handlung liegt schon zwei Jahre zurück.

Eine weitere Alternative wäre, sofern du eine Kontoverbindung oder (falls Schuldner nicht selbstständig) den Arbeitgeber hast, einen PfÜb zu erwirken, dann kannst du auch wieder ZV-Gebühren nehmen, da es sich um eine andere ZV-Handlung handelt.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Andreas

#4

01.02.2006, 11:25

Aaaah, ich verstehe - Firmensitz und Privatsitz haben unterschiedliche GV :nachdenk

Hätt' ich auch früher drauf kommen können :lol:
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Kathy
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#5

01.02.2006, 13:09

@ Andreas
Adresse Firma = GV1
Adresse Privatwohnung = GV2 (andere Stadt)

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob GV1 dann auch so einfach in die Wohnung des Schuldners spazieren kann, wenn das eigentlich der Bereich von GV2 ist.

MfG Kathy
Andreas

#6

01.02.2006, 13:19

Ne, das kann er nicht, würde ich behaupten. Ich würd' da aber keine große Arbeit reinhängen, sondern einfach nen GV für die Privatwohnung beauftragen und keine Gebühren berechnen.

ZV-Aufträge sind ja heutzutage schnell gemacht :wink:
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Kathy
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#7

01.02.2006, 14:05

Ich hab einfach einen neuen ZV-Auftrag für die Privatwohnung an die Verteilerstelle geschickt. Sollen die doch den richtigen GV raussuchen.

MfG Kathy

PS: Hab den Auftrag schon zweimal angemahnt, die scheinen selbst net recht zu wissen was läuft.
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