Abrechnung nach BRAGO oder RVG?
Verfasst: 24.01.2011, 09:05
Abrechnung einer Sache, Anlage 2002
Zum Sachverhalt:
Familiensache/Scheidung/PKH
Scheidungstermin 2003
hierbei wurde die Scheidung ausgesprochen, der Versorgungsausgleich aber abgetrennt.
Streitwert wurde auch nur für die Scheidung festgesetzt und diese erst einmal auch nur abgerechnet. Da vor 2004 dementsprechend nach BRAGO
SW: 6600 €
Prozessgebühr
Erörterungsgebühr
Beweisgebühr
alles in allem 823,60 €
Dann starb wohl im Laufe des Verfahrens auf Durchführung des VA der Antragsgegner und das Verfahren wurde erst einmal ruhend gestellt. Die Vorgängerin meiner Chefin hat diese Akte dann abgelegt.
Im Oktober 2010 wurde das Verfahren wieder aufgenommen, jetzt abgeschlossen und der Streitwert auf 2000 € festgesetzt.
Wie rechne ich jetzt ab?
Nach BRAGO, also noch mit drei Gebühren, wie seinerzeit 2003
oder nun nach RVG, also lediglich mit 2 Gebühren.
Wenn ich nach RVG nach dem gesamten Streitwert abrechnen würden, hätte ich dann schon weniger unterm Strich raus als bei der seinerzeitigen Abrechnung nur für die Scheidung.
Bin mir jetzt etwas unsicher wie ich abrechne
schon mal im Voraus
Zum Sachverhalt:
Familiensache/Scheidung/PKH
Scheidungstermin 2003
hierbei wurde die Scheidung ausgesprochen, der Versorgungsausgleich aber abgetrennt.
Streitwert wurde auch nur für die Scheidung festgesetzt und diese erst einmal auch nur abgerechnet. Da vor 2004 dementsprechend nach BRAGO
SW: 6600 €
Prozessgebühr
Erörterungsgebühr
Beweisgebühr
alles in allem 823,60 €
Dann starb wohl im Laufe des Verfahrens auf Durchführung des VA der Antragsgegner und das Verfahren wurde erst einmal ruhend gestellt. Die Vorgängerin meiner Chefin hat diese Akte dann abgelegt.
Im Oktober 2010 wurde das Verfahren wieder aufgenommen, jetzt abgeschlossen und der Streitwert auf 2000 € festgesetzt.
Wie rechne ich jetzt ab?
Nach BRAGO, also noch mit drei Gebühren, wie seinerzeit 2003
oder nun nach RVG, also lediglich mit 2 Gebühren.
Wenn ich nach RVG nach dem gesamten Streitwert abrechnen würden, hätte ich dann schon weniger unterm Strich raus als bei der seinerzeitigen Abrechnung nur für die Scheidung.
Bin mir jetzt etwas unsicher wie ich abrechne
schon mal im Voraus