Einigungsgebühr aus welchem Steitwert?
Verfasst: 14.01.2011, 08:42
Guten Morgen Ihr Lieben,
ich stehe gerade auf der Leitung. Streitwert im gerichtlichen Verfahren waren knapp 100.000,00 EUR Vergleichsbetrag 30.000,00 EUR. Welchen Betrag nimm ich für die Einigungsgebühr? Abgerechnet haben wir bisher immer den betrag über den sich verglichen wurde. Jetzt kommt aber mein Chef & ist der Meinung, der höhre Streitwert muss angesetzt werden, sprich der Betrag, der sich erledigt hat.
ich stehe gerade auf der Leitung. Streitwert im gerichtlichen Verfahren waren knapp 100.000,00 EUR Vergleichsbetrag 30.000,00 EUR. Welchen Betrag nimm ich für die Einigungsgebühr? Abgerechnet haben wir bisher immer den betrag über den sich verglichen wurde. Jetzt kommt aber mein Chef & ist der Meinung, der höhre Streitwert muss angesetzt werden, sprich der Betrag, der sich erledigt hat.