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Einigungsgebühr aus welchem Steitwert?

Verfasst: 14.01.2011, 08:42
von Lilli259
Guten Morgen Ihr Lieben,

ich stehe gerade auf der Leitung. Streitwert im gerichtlichen Verfahren waren knapp 100.000,00 EUR Vergleichsbetrag 30.000,00 EUR. Welchen Betrag nimm ich für die Einigungsgebühr? Abgerechnet haben wir bisher immer den betrag über den sich verglichen wurde. Jetzt kommt aber mein Chef & ist der Meinung, der höhre Streitwert muss angesetzt werden, sprich der Betrag, der sich erledigt hat.

Re: Einigungsgebühr aus welchem Steitwert?

Verfasst: 14.01.2011, 08:45
von LuzZi
:suche

Die EG wird immer aus dem Wert berechnet, über welchen sich verglichen, nicht auf welchen sich verglichen wurde.

Re: Einigungsgebühr aus welchem Steitwert?

Verfasst: 14.01.2011, 08:48
von sunny84
:zustimm

Re: Einigungsgebühr aus welchem Steitwert?

Verfasst: 14.01.2011, 09:52
von Sam29
Bislang hast Du die Einigungsgebühr nach dem Wert berechnet, worüber Ihr Euch verglichen habt. Hier also wären es 100.00 €
Dein Chef sagt, der höhere Wert. Hier also 100.000 €
Wo liegt das Problem?

Re: Einigungsgebühr aus welchem Steitwert?

Verfasst: 14.01.2011, 09:57
von Liesel
Verstehe deine Frage nicht so richtig. Du schreibst doch selbst, daß die EG aus dem Wert berechnet wird, über welchen sich verglichen wurde. Das sind doch die 100.000,00 Euro.