Akteneinsichtspauschale Bestandteil des Streitwertes?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Reno97
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#1

13.01.2011, 14:31

Hallo allerseits,

ich habe eine Frage zum Streitwert und habe im Forum nichts gefunden:

Unser Mandant verlangt Schmerzensgeld i. H. v. ...EUR sowie ... EUR Akteneinsichtspauschale für vorab durch uns erfolgte Akteneinsicht bei Polizei. Nun ist meine Frage, ist der Streitwert nur die Höhe des Schmerzensgeld oder kann ich die AE-Pauschale mit reinnehmen (da würde sich nämlich ein Gebührensprung ergeben). Schließlich besteht die Forderung: Schmerzensgeld + AE-Pauschale seit dem ersten Schreiben an den Gegner.

Was meint ihr?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Gruß
Reno97
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Liesel
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#2

13.01.2011, 14:40

Vorgerichtliche Anwaltskosten und Auslagen sind Nebenforderungen und wirken sich nicht streitwerterhöhend aus.
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#3

13.01.2011, 14:42

hmm, ich denke nicht, dass es streitwerterhöhend ist. Das Schmerzensgeld würde ich als Hauptantrag und die Akteneinsichtspauschale als Nebenantrag stellen.
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