Streitwert Aufhebungsvereinbarung Mietverhältnis
Verfasst: 06.03.2007, 11:52
Hallo allerseits, vielleicht könnt ihr mir helfen. Also ich muss eine Mietsache abrechnen, in welcher der Anwalt eine Mietaufhebungsvereinbarung mit Gegenseite geschlossen hat, einvernehmlich.
Mit ist als Streitwert in Räumungsangelegenheiten der Jahreswert bekannt. Nun habe ich etwas nachgelesen und in meiner Streitwerttabelle steht folgendes: außergerichtliche Tätigkeit des RA beim Mietvertrag (Entwurf, Begründung, Aufhebung - ohne Kündigung o. Streit über den Bestand o. die Dauer des Vertrages) Wert aller Leistungen (Mietzins + Nebenkosten) des Mieters während gesamter Vertragsdauer, max. 25-jähriger Betrag, bei unbestimmter Vertragsdauer 3-jähriger Betrag. (vgl. Enders, Jur Büro 96, 1 ff mit Beispielen)
Verstehe ich das nun richtig, dass ich den 3-jährigen Betrag als Streitwert ansetzen kann?
Hat vielleicht jemand das Juristische Büro 1996 und könnte mir den Artikel zur Verfügung stellen?
Mit ist als Streitwert in Räumungsangelegenheiten der Jahreswert bekannt. Nun habe ich etwas nachgelesen und in meiner Streitwerttabelle steht folgendes: außergerichtliche Tätigkeit des RA beim Mietvertrag (Entwurf, Begründung, Aufhebung - ohne Kündigung o. Streit über den Bestand o. die Dauer des Vertrages) Wert aller Leistungen (Mietzins + Nebenkosten) des Mieters während gesamter Vertragsdauer, max. 25-jähriger Betrag, bei unbestimmter Vertragsdauer 3-jähriger Betrag. (vgl. Enders, Jur Büro 96, 1 ff mit Beispielen)
Verstehe ich das nun richtig, dass ich den 3-jährigen Betrag als Streitwert ansetzen kann?
Hat vielleicht jemand das Juristische Büro 1996 und könnte mir den Artikel zur Verfügung stellen?