Abrechnung in Steuersachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Gast

#1

02.08.2007, 15:37

Kann mir jemand sagen, ob die außergerichtlichen Steuerangelegenheiten nach 2300 ff abgerechnet werden? Es geht um eine Rückzahlung von Steuererstattungsansprüchen.
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

02.08.2007, 15:40

Ich würde mal sagen, ja. Bin aber nicht sicher.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten