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Verfasst: 05.03.2007, 20:07
von Sandra S.
ja, wenns zu ner Einigung kommt, rechnet sich das mit den 1,8 natürlich nicht. Aber auf der anderen Seite bekommtst du die 1,8 auch, wenn du eigtl. nur ne Geschäftsgebühr abrechnen könntest, dann ist es natürlich okay. Und erspart diesen ständigen Ärger und Schriftverkehr mit den Versicherungen, welche Gebührenhöhe nun gerechtfertigt ist, ob die Tätigkeit umfangreich war etc.

Verfasst: 05.03.2007, 21:11
von Pepsi
ja, aber in welchen Fällen bekommt man dann keine Einigungsgebühr? wenn ich bei dem geschilderten Fall eine bekommen, dann immer, weil in den meisten Fällen nicht 100% bezahlt wird

Verfasst: 07.03.2007, 22:33
von Moneypenny
Sorry, dass ich mich erst heute wieder zurückmelde.
Leider bin ich im Problem nicht wirklich weiter gekommen d.h. ich weiß immer noch nicht genau, ob ich jetzt im Recht bin wenn ich immer noch auf vollen GW der gesamten Regulierung plädiere oder wenn ich abrechne nach dem, was Versicherung will, also nur über den geeinigten Betrag... Hat denn nicht jemand Beispiele aus der Praxis?? Oder Literatur??
PS: Gibt es eine Zeitschrift für ReNos speziell für Verkehrsrecht...? Muss ich mal recherchieren. Mal hier im Forum durch "Zeitschriften" klicken. Wär für mich mal interessant, da Cheffe Fortbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht anstrebt.... (spätestens dann sollte ich mir bei obigem Sachverhalt zu helfen wissen)
*schnüff*

Verfasst: 09.03.2007, 14:04
von Moneypenny
:meld :wirr ... auch hier.... immer noch nicht schlauer....
i need somebodys help.... bzw. eine weitere/andere/etc. Meinung??
Wo sind die Verkehrsrechtler? *schnüff*
:(

Verfasst: 02.08.2007, 15:27
von Gast
Sandra S. hat geschrieben:Soweit ich weiß, zahlt die geg. Versicherung sämtliche Gebühren nur aus dem regulierten Betrag.

Entstanden ist die Einigungsgebühr natürlich über den höheren Wert, also über den sich geeinigt wurde. Die Differenz muss dann Mdt/RSV tragen. Bei der Geschäftsgebühr genauso.
Hallo!!!
Ich steht momentan vor demselben problem!!
hast du dafür eine Rechtsgrundlage?? oder ist das allgemein bekannt!!

Verfasst: 02.08.2007, 15:47
von tabea009
Ich kann dazu anmerken, dass bei meinem RVG-Seminar damals Folgendes gesagt wurde:

Ist der Wert z. B. 1.000,00 und die HPV reguliert nur 600,00, dann stellt das keine Einigung dar, die die EG auslöst. Auch nicht, wenn gegen die 600,00 argumentiert wird und letztendlich doch das Einverständnis damit erklärt wird.

Ansonsten habe ich hier im Forum gelernt, dass die Versicherungen wohl immer nur die Gebühren aus dem regulierten Schaden ansetzen.