Gegenstandswert der Einigungsgebühr - Verkehrsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Sandra S.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 632
Registriert: 05.12.2006, 18:38
Beruf: Rechtsfachwirtin

#11

05.03.2007, 20:07

ja, wenns zu ner Einigung kommt, rechnet sich das mit den 1,8 natürlich nicht. Aber auf der anderen Seite bekommtst du die 1,8 auch, wenn du eigtl. nur ne Geschäftsgebühr abrechnen könntest, dann ist es natürlich okay. Und erspart diesen ständigen Ärger und Schriftverkehr mit den Versicherungen, welche Gebührenhöhe nun gerechtfertigt ist, ob die Tätigkeit umfangreich war etc.
Liebe Grüße
von Sandra
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#12

05.03.2007, 21:11

ja, aber in welchen Fällen bekommt man dann keine Einigungsgebühr? wenn ich bei dem geschilderten Fall eine bekommen, dann immer, weil in den meisten Fällen nicht 100% bezahlt wird
Benutzeravatar
Moneypenny
Forenfachkraft
Beiträge: 220
Registriert: 18.01.2007, 21:13
Wohnort: Hessen

#13

07.03.2007, 22:33

Sorry, dass ich mich erst heute wieder zurückmelde.
Leider bin ich im Problem nicht wirklich weiter gekommen d.h. ich weiß immer noch nicht genau, ob ich jetzt im Recht bin wenn ich immer noch auf vollen GW der gesamten Regulierung plädiere oder wenn ich abrechne nach dem, was Versicherung will, also nur über den geeinigten Betrag... Hat denn nicht jemand Beispiele aus der Praxis?? Oder Literatur??
PS: Gibt es eine Zeitschrift für ReNos speziell für Verkehrsrecht...? Muss ich mal recherchieren. Mal hier im Forum durch "Zeitschriften" klicken. Wär für mich mal interessant, da Cheffe Fortbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht anstrebt.... (spätestens dann sollte ich mir bei obigem Sachverhalt zu helfen wissen)
*schnüff*
Liebe Grüße
Moneypenny


[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1cEW50g410002MDAwMHwwMDAwMTExZGF8TWFpZmVpZXJ0YWc.gif[/img][/url]
Benutzeravatar
Moneypenny
Forenfachkraft
Beiträge: 220
Registriert: 18.01.2007, 21:13
Wohnort: Hessen

#14

09.03.2007, 14:04

:meld :wirr ... auch hier.... immer noch nicht schlauer....
i need somebodys help.... bzw. eine weitere/andere/etc. Meinung??
Wo sind die Verkehrsrechtler? *schnüff*
:(
Liebe Grüße
Moneypenny


[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1cEW50g410002MDAwMHwwMDAwMTExZGF8TWFpZmVpZXJ0YWc.gif[/img][/url]
Gast

#15

02.08.2007, 15:27

Sandra S. hat geschrieben:Soweit ich weiß, zahlt die geg. Versicherung sämtliche Gebühren nur aus dem regulierten Betrag.

Entstanden ist die Einigungsgebühr natürlich über den höheren Wert, also über den sich geeinigt wurde. Die Differenz muss dann Mdt/RSV tragen. Bei der Geschäftsgebühr genauso.
Hallo!!!
Ich steht momentan vor demselben problem!!
hast du dafür eine Rechtsgrundlage?? oder ist das allgemein bekannt!!
Benutzeravatar
tabea009
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 566
Registriert: 24.07.2007, 11:15
Wohnort: München

#16

02.08.2007, 15:47

Ich kann dazu anmerken, dass bei meinem RVG-Seminar damals Folgendes gesagt wurde:

Ist der Wert z. B. 1.000,00 und die HPV reguliert nur 600,00, dann stellt das keine Einigung dar, die die EG auslöst. Auch nicht, wenn gegen die 600,00 argumentiert wird und letztendlich doch das Einverständnis damit erklärt wird.

Ansonsten habe ich hier im Forum gelernt, dass die Versicherungen wohl immer nur die Gebühren aus dem regulierten Schaden ansetzen.
Barbara
Antworten