Exekutionsbewilligung (ZV in Österreich) Was nun?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sternchen290681
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#1

09.12.2010, 16:44

Hallo Ihr Lieben. Kurz vor Feierabend hab ich noch ne schöne Sache, wo ich einfach nicht weiter weiß:

Wir müssen in Österreich vollstrecken. Die Vollstreckbarkeitserklärung haben wir bereits und ich habe auch schon den Exekutionsantrag gestellt und heute die Exekutionsbewilligung erhalten.

Da ist ein Stempel drauf mit Kosten und eben der Bewilligung. Und jetzt? Was muss ich denn jetzt veranlassen? Dem Gericht beim Wohnsitz des Schuldners zusenden? Mit welchem Antrag? Vollzug? Was ist mit den Kosten? Kommt da eine Rechnung? Hab das in Österreich noch nie gemacht! Kann mir denn hier jemand weiterhelfen? Steh irgendwie auf der Leitung!

Ganz ganz liebes Dankeschön schon mal vorab!
:thx
*Refa*
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#2

09.12.2010, 16:58

Hm, also ich kenne das so, dass man ja oben links ankreuzt, welche Exekutionsart man möchte :-), also z.B. Fahrnisexekution.
Den Antrag hast du ja eigentlich schon bei dem Gericht gestellt, das für den Wohnort des Schuldners zuständig ist, die machen das dann selbständig, also GV (heißt der dann Exekutor?) hinschicken, überprüfen, welche Sozialversicherung (Rente), Arbeitgeber zuständig ist, etc.
Später bekommst du dann den Exekutionsbericht mit Vermögensverzeichnis (sofern beantragt).
Die Kostenrechnung die ganz vorn ist, musst du begleichen (sollte da auch irgendwo stehen), wird jedoch auch beim Schuldner beigetrieben.

Irgendwie geht das in Ö. alles "in einem Aufwasch", sofern man die richtigen Sachen ankreuzt.
sternchen290681
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#3

10.12.2010, 08:13

Hallo, guten Morgen.

Ich habe auch oben im Feld einmal die Fahrnisexekution angekreuzt und noch sonstige Exekution (Herausgabeexektution).

Ging auch davon aus, dass wenn der Antrag bewilligt wird, dass die das beim Gericht gleich weiter an den Exekutor (GV) weiterleiten.

Jetzt habe ich alle Unterlagen wieder vorliegen zzgl. einem Beschluss, dass der Titel für in Österreich für vollstreckbar erklärt wird.

Bei der Gebührenrechnung steht aber auch keine Bankverbindung oder ähnliches dabei? Mit Verrechnungsscheck werden sie sich wohl nicht zufrieden geben, oder?

Schöne Grüße!
sternchen290681
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#4

10.12.2010, 10:06

Keine Vollstreckungs-Koryphäe heute früh anwesend?
Gibt es denn irdendwo Literatur, wo ich die Vollstreckung in Östrreich mal nachschlagen kann?
Weiß jetzt echt nicht so sicher, was ich nun mit dem Antrag machen soll...
Gebühren mit Scheck bezahlen und Antrag auf Vollzug stellen?
Naughty but nice
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#5

10.12.2010, 11:05

Kannst du die Sache nicht an einen Österreichischen Anwalt abgeben, damit der die ZV für euch betreibt? Oder dir einfach einen österreichischen Anwalt suchen und den mal anrufen?
sternchen290681
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#6

10.12.2010, 11:14

Das wäre schön und wahrscheinlich auch die einfachste Lösung mit der Abgabe an einen anderen Anwalt, aber da stoße ich bei meinem Chef auf taube Ohren. Wahrscheinlich ist es am besten, ich rufe beim österreichischen Gericht an und frage dort nach, wie es weiter gehen soll/muss/kann :?
*Refa*
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#7

10.12.2010, 11:26

Hm, eigentlich sollte das Gericht "von sich aus" weitermachen, ich kenne das eigentlich garnicht anders.
Ich hab gerade keine Ahnung, ob wir auch immer alles zurückbekommen haben, bin grad nicht in der Kanzlei.
Mein Vorschlag: ruf beim Bezirksgericht an, welches die Exekution bewilligt hat und frage nach, ob du noch etwas veranlassen musst, oder ob die weiteres machen. Ich habe schon bei verschiedenen Bezirksgerichten angerufen, auch wenn ich am Anfang Hilfe beim ausfüllen brauchte oder "Monierungen" nicht verstanden habe, die sind da sehr hilfsbereit.
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