Sind die im Klageverfahren geltend gemachten Kosten für die Deckungsanfrage wirklich streitwerterhöhend?
Ich habe hier Klage der Gegenseite
1) 1000 EURO zahlen
2) GG von 500 EURO erstatten
3) Kosten für die Deckungsanfrage von 300 EURO erstatten
Jetzt kommt Streitwertbeschluss: 1000+300 = 1300
Kosten der Deckungsanfrage streitwerterhöhend?
- Liesel
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Nachdem es sich auch hier um vorgerichtlich entstandene Gebühren handelt, sind diese m.E. genauso als Nebenforderung anzusehen wie die GeschG. Eine Erstattungsfähigkeit dieser Kosten würde ich im Übrigen sehr bezweifeln.
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- Re1108
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Ich würde auch eher davon ausgehen, dass es sich dabei um eine "Nebenforderung" und damit nicht streitwerterhöhend wirkt. Leider hab ich keine Vorschriften hierzu. Aber auf ne Streitwertbeschwerde würde ich es hier schon ankommen lassen (Gebührensprung).
@Liesel: Leider gehen immer mehr AGs insoweit von einer Erstattungsfähigkeit aus. Nur bzgl. der Höhe sind sie sich nicht ganz einig. Wir haben diesen Fall hier zur Zeit öfters. Vor allem i. V. m. Unfallsachen. In einem Fall wurde jetzt die Erstattungsfähigkeit zwar verneint, die Berufung aber extra zugelassen (SW ca. 450,00 €), damit sich die Obergerichte damit befassen können und eine einheitliche Rechtsprechung entsteht. Was dies für die Praxis bedeut, na ja mal dahingestellt
@Liesel: Leider gehen immer mehr AGs insoweit von einer Erstattungsfähigkeit aus. Nur bzgl. der Höhe sind sie sich nicht ganz einig. Wir haben diesen Fall hier zur Zeit öfters. Vor allem i. V. m. Unfallsachen. In einem Fall wurde jetzt die Erstattungsfähigkeit zwar verneint, die Berufung aber extra zugelassen (SW ca. 450,00 €), damit sich die Obergerichte damit befassen können und eine einheitliche Rechtsprechung entsteht. Was dies für die Praxis bedeut, na ja mal dahingestellt
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
- Liesel
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Aber doch nichts anderes als die eingeklagte GeschG.
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- Re1108
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In dem Verfahren, das ich unter #3 "zitiert" habe, hat das Gericht die GG für die Einholung der Rechtsschutzzusage als Nebenforderung behandelt (hab nochmals nachgeschaut).
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das weiß ich ja eben nich, ich tendiere tatsächlich zur Streitwerterhöhung, finde aber leide keine Rechtssprechung
- domel 3008
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gerade heute habe ich mir zu diesem Thema eine Übersicht angefertigt für Rechtsprechung die für und welche die gegen die Erstattungsfähigkeit von einholung der Deckungszusage spricht sowie für die Berechnung des Streitwertes...
Also wenn noch Rechtsprechung gebraucht wird, dann würde ich sie gerne reinstellen...
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- Re1108
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Oh ja, das wäre toll, Domel !
Vor allem, weil die Gerichte noch so unterschiedlich urteilen.
Gern geschehen immi !
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Zuletzt geändert von Re1108 am 07.12.2010, 16:29, insgesamt 1-mal geändert.
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