Mietrecht Gegenstandswert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nili
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#1

06.12.2010, 11:22

Hallo,

folgende Frage:

Habe hier ne Mietsache. Vermieter fordert 2000 € angeblicher Mietrückstand. Diese beinhalten 500 € Zinsen.

Ich würde jetzt als Gegenstandswert 1500,00 € nehmen (ohne Zinsen). Oder ist es ein anderer GW?

Ich danke euch.

Nili
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#2

06.12.2010, 11:27

Was sollst du denn machen??

Gehts da nur um den Rückstand oder auch um eine Kündigung???
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#3

06.12.2010, 11:28

GW ist die Hauptforderung, also ohne Zinsen oder evtl. Mahnkosten usw.
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Nili
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#4

06.12.2010, 11:32

geht nur um rückstand nichtum kündigung. soll VKR an RS machen.
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