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Gebühr 3309

Verfasst: 03.03.2007, 14:59
von stein
In einem Seminar wurde angesprochen, dass bei der Zwangsvollstreckungsandrohung eine 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 entsteht, das ist soweit klar.
Es wurde weiterhin angesprochen, dass wenn es dann zu einer Zwangsvollstreckung kommt, ich diese Gebühr anrechnen muss, soweit auch klar.
Dann wurde gesagt, dass aber die Auslagen aus der ersten Rechnung stehen bleiben.

Wie bitte muss denn dann die Rechnung aussehen ?
Kennst das jemand von euch ?

Muss ich so schreiben ?

0,3 Zwangsvollstreckungsandrohung Nr. 3309
Auslagen
MwSt.

dann Zwangsvollstreckung z.B. Pfüb

0,3 Zwangsvollstreckung Nr. 3309
- Auslagen aus der Androhung bleiben bestehen -
Auslagen dieser Zwangsvollstreckung
MwSt.

Oder wie ?
Ich hoffe, das dies schon einmal jemand von euch hatte und mir weiterhelfen kann, da die genaue Rechnung im Seminar nicht gezeigt wurde.

Verfasst: 03.03.2007, 15:05
von Shaya
Genau wie es bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr aussehen soll. Da bleiben auch die Postentgelte bestehten. Genau wie Du es geschrieben hast. Bei uns sieht die Rechnung dann nur immer wie folgt aus:

0,3 Zwangsvollstreckungsandrohung Nr. 3309
0,3 Zwangsvollstreckung Nr. 3309
- Auslagen aus der Androhung bleiben bestehen -
Auslagen (aus beiden Verfahrensabschnitten)
MwSt.

Verfasst: 03.03.2007, 15:20
von Pepsi
ich würd noch die Höhe der Auslagen dazu schreiben, also so:
- Auslagen in Höhe von ... bleiben bestehen-
so dass man bei der zweiten Rg sieht welche Auslagen wovon sind..

Verfasst: 03.03.2007, 16:05
von stein
Sorry, ich habe es noch nicht 100% ig verstanden, deshalb frage ich lieber noch einmal nach.
Wäre nett, wenn es noch einmal jemand überprüfen und bestätigen könnte.
Schon mal danke im voraus.

Zum Beispiel:

0,3 Zwangsvollstreckungsandrohung Nr. 3309 = € 13,50
abzüglich 0,3 für diese Zwangsvollstreckung Nr. 3309 = € 13,50
- Auslagen aus der Androhung in Höhe von € 2,70 bleiben bestehen -
Auslagen (aus beiden Verfahrensabschnitten) € € 5,40
Zwischensumme = € 18,90
19% MwSt. € 3,60
Summe = € 22,50

R i c h t i g ?????
Oder muss ich sonst noch irgendwelche Nr. oder so angeben ?
Weil bei der Anrechnung der 0,65 Geschäftsgebühr schreibt man doch noch lt. Vorbemerkung 3, 4 RVG .....
Muss ich das dann auch hier schreiben ?

Verfasst: 03.03.2007, 16:16
von wifey
Meiner Meinung nach ja! Ob Du da noch was vorschreiben musst :sorry keine Ahnung.

Verfasst: 03.03.2007, 16:17
von wifey
:fluch heute ärgert mein Rechner mich
:sorry für's Doppelposting

Verfasst: 03.03.2007, 16:18
von Shaya
0,3 Zwangsvollstreckungsandrohung Nr. 3309 = € 13,50
0,3 Zwangsvollstreckung Nr. 3309 = EUR 13,50
abzüglich 0,3 wegen Anrechnung = - € 13,50
- Auslagen aus der Androhung in Höhe von € 2,70 bleiben bestehen -
Auslagen (aus beiden Verfahrensabschnitten) € € 5,40
Zwischensumme = € 18,90
19% MwSt. € 3,60
Summe = € 22,50

So sieht es besser aus. Sorry, hab den verwirrenden Fehler erst jetzt erkannt. Nu ist aber richtig.

Verfasst: 03.03.2007, 16:19
von stein
Und wie schreibt man diese Rechnung in einen ZV-Auftrag rein ?
Auch so ?
Aus dem Bauch raus - nein -
So viel Platz ist doch in einem ZV - Auftrag gar nicht, um da so eine Rechnung reinzuschreiben.
Wie macht ihr das ?

Verfasst: 03.03.2007, 16:25
von wifey
im Zweifelsfall am PC

Willst Du Deinen Text nicht auch einfach mal als Word-Dokument abspeichern? Dann hast Du allen Platz der Welt.

Verfasst: 03.03.2007, 16:45
von Shaya
Ich habe meinen ZV-Auftrag selbst entworfen und ihn unter Word abgespeichert. Hinzu kommt noch, daß man diesen jederzeit abspeichern & ändern kann. So beantwortet sich auch diese Frage. Mit Formularen - ich gehe davon aus, daß Du ein solches meinst - arbeite ich schon lange nicht mehr, da sie nicht allen Anforderungen (von mir) entsprechen und eben nicht flexibel für Änderungen - wie zum Beispiel eben diese - sind.