Verfahrenskostenhilfe Abrechnung
Verfasst: 02.12.2010, 22:10
Hallo,
habe mal eine Frage bezüglich einer Verfahrenskostenhilfeabrechnung:
Es geht um eine Sorgerechtssache, es wurde ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt und es fand ein Termin statt.
In dem Beschluss steht nun, der Gegenstandswert wird auf 2.000 € festgesetz, der Wert für den Vergleich auf 4.000€ (mit dem Vergleich ist die Hauptsache dann auch erledigt).
Wie sieht hier nun die Abrechnung aus? Auf welchen Wert wird die Terminsgebühr genommen? Meine Idee war:
1,3 Verfahrengebühr auf 2.000 €
0,8 Verfahrensgebühr auf 4.000 €
gekürzt/geprüft gem. § 15 Abs. 3
1,2 Terminsgebühr auf 6.000 €
1,0 Einigungsgebühr auf 4.000 €
Ist das so richtig?
Danke im voraus und liebe Grüße
habe mal eine Frage bezüglich einer Verfahrenskostenhilfeabrechnung:
Es geht um eine Sorgerechtssache, es wurde ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt und es fand ein Termin statt.
In dem Beschluss steht nun, der Gegenstandswert wird auf 2.000 € festgesetz, der Wert für den Vergleich auf 4.000€ (mit dem Vergleich ist die Hauptsache dann auch erledigt).
Wie sieht hier nun die Abrechnung aus? Auf welchen Wert wird die Terminsgebühr genommen? Meine Idee war:
1,3 Verfahrengebühr auf 2.000 €
0,8 Verfahrensgebühr auf 4.000 €
gekürzt/geprüft gem. § 15 Abs. 3
1,2 Terminsgebühr auf 6.000 €
1,0 Einigungsgebühr auf 4.000 €
Ist das so richtig?
Danke im voraus und liebe Grüße