Gebühr Beitreibung Insolvenzgeld

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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an1606
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#1

10.11.2010, 21:18

Hallo Leute,

folgender Sachverhalt:

Der Arbeitgeber von unserem Mandanten hat Insolvenz angemeldet. Der Mandant hat bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Insolvenzgeld gestellt. Dann beauftragte er uns in dieser Sache tätig zu werden. Wir haben an den Insolvenzverwalter und an die Agentur für Arbeit geschrieben bezüglich des Insolvenzgeldes.

Nun wurde dem Mandanten Insolvenzgeld bewilligt und ich soll abrechnen!

Was bekommen wir denn für diesen Fall für eine Gebühr?

Habe so einen Fall noch nicht abgerechnet :(.

Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.

LG
Marianna
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#2

11.11.2010, 10:30

Auszug aus Gebühren zu Insolvenzverfahren:

"Eine besondere Regelung im Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) hat auch die Vertretung des Schuldners oder des Gläubigers in der Insolvenz erfahren.

Im Insolvenzeröffnungsverfahren entstehen in der Regel für die anwaltliche Vertretung eine Verfahrensgebühr zu 1,0 für den Schuldner (Nr. 3313 VV RVG) beziehungsweise zu 0,5 für den Gläubiger (Nr. 3314 VV RVG).
Ist der Rechtsanwalt auch im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan tätig, erhöhen sich die Gebührensätze um jeweils 0,5 (also auf 1,5 / 1,0).
Die Gebühren werden nicht auf die Vergütung im späteren Insolvenzverfahren angerechnet.

Im eigentlichen Insolvenzverfahren steht dem Rechtsanwalt - egal ob der den Schuldner oder den Gläubiger vertritt - eine Verfahrensgebühr von 1,0 zu (Nr. 3317 VV RVG).
Soweit er nur eine Insolvenzforderung anmeldet, liegt die Verfahrensgebühr bei nur 0,5 (Nr. 3320 VV RVG).

Der Gegenstandswert richtet sich für den Schuldner nach dem Wert der Insolvenzmasse (Mindestwert sind 4.000 Euro), für den Gläubiger nach der Höhe seiner Forderung.
"
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