Abrechnung Rechtsmittelverzicht in Scheidungssache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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marlix
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#1

10.11.2010, 10:30

Wer weiß, wie in diesem Fall abgerechnet wird: Der RA erklärt in einer Scheidungssache den Verzicht auf Rechtsmittel und beantragt die Rechtskrafterteilung (damit der Mandate seinen neuen Hochzeitstermin schafft)
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Adora Belle
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#2

10.11.2010, 10:33

Und ansonsten war der RA nicht beauftragt?
marlix
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#3

10.11.2010, 10:44

Nein. In der ersten Instanz war als Antragsgegener kein Anwaltszwang, für den Rechtsmittelverzicht eben doch. Er wollte vor Ablauf der Rechtsmittelfrist neu heiraten und brauchte deshalb ganz schnell den Rechtskraftnachweis.
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Adora Belle
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#4

10.11.2010, 11:14

Ahja. Na dann, denke ich, ist die 1,3 VG angefallen. Welchen Umfang die Tätigkeit im Verfahren hat, ist ja egal. Schön für den RA, Mist für den Mandanten.
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pasc1976
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#5

10.11.2010, 11:19

In der Praxis wird es allerdings i.d.R. anders gehandhabt. Wir treten öfters für eine Partei zwecks Rechtsmittelverzicht oder Ausschluss VA vor Gericht auf. Dafür wird in der Regel nur eine Pauschalbgebühr in Höhe von 100,- bis 200,- EUR in Rechnung gestellt.
LG pasc1976
marlix
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#6

10.11.2010, 12:51

Lieben Dank!
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