Abrechnung Rechtsmittelverzicht in Scheidungssache
- Adora Belle
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Und ansonsten war der RA nicht beauftragt?
Nein. In der ersten Instanz war als Antragsgegener kein Anwaltszwang, für den Rechtsmittelverzicht eben doch. Er wollte vor Ablauf der Rechtsmittelfrist neu heiraten und brauchte deshalb ganz schnell den Rechtskraftnachweis.
- Adora Belle
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Ahja. Na dann, denke ich, ist die 1,3 VG angefallen. Welchen Umfang die Tätigkeit im Verfahren hat, ist ja egal. Schön für den RA, Mist für den Mandanten.
- pasc1976
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In der Praxis wird es allerdings i.d.R. anders gehandhabt. Wir treten öfters für eine Partei zwecks Rechtsmittelverzicht oder Ausschluss VA vor Gericht auf. Dafür wird in der Regel nur eine Pauschalbgebühr in Höhe von 100,- bis 200,- EUR in Rechnung gestellt.
LG pasc1976