DAV Abkommen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
esmiralda
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#1

29.10.2010, 12:04

Hallo Ihr Lieben,

ich hab hier ne neue Unfallsache aufn Tisch. Wir haben zwei Mandanten, einmal den Fahrer und den Beifahrer und wollen die Schadensregulierung gegenüber der HUK abwickeln. Mein Problem ist jetzt, dass ich nicht weiß, ob ich daraus zwei eigene Sachen machen kann, also 2 Akten anlegen kann oder ob es eine sein muss. Mein Chef sagte was von DAV-Abkommen und dass das da geregelt wäre! Hab ich gegoogelt und find nix!
Ich hab das mal hier bei Kostenrecht reingeschrieben, weil ich dann so auch abrechnen muss ;)

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!
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sunny84
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#2

29.10.2010, 12:12

Also erstmal: Das DAV-Abkommen gibts nicht mehr. Es gibt aber noch ein paar Versicherung, die nach bestimmten Abrechnungsgrundsätzen abrechnen. Die HUK gehört allerdings nicht dazu.

Was deinen Fall angeht: Auf jeden Fall zwei Akten anlegen und getrennt abrechnen. Es geht ja um zwei völlig unterschiedliche Ansprüche.
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esmiralda
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#3

29.10.2010, 12:14

So habs ichs auch gesehen und habs auch gemacht, nur erzählte mein Chef dann halt was von DAV-Abkommen und hat mich verwirrt! Ich geh dann mal diskutieren... Danke schön für deine Hilfe
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sunny84
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#4

29.10.2010, 12:16

Dann soll er dir mal genau erklären, was da in dem DAV-Abkommen drin stehen soll und warum das in diesem Fall greifen sollte, wenns es eigentlich gar nicht mehr gibt.
Das würd mich dann übrigens auch mal interessieren :mrgreen:

Viel Glück beim Diskutieren.
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esmiralda
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#5

29.10.2010, 12:20

haha... hab gewonnen und das ging mal richtig schnell :lol:

er sagte nur, er dachte er lässt es einfach mal in unser Gespräch miteinfließen! Wenn die Huk eh nicht dazugehört, hat sich das ja erledigt!

Also vielen Dank nochmal für Deine super schnelle Hilfe!
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dutzi
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#6

29.10.2010, 12:21

wegen DAV-Abkommen kam mein Chef ja auch schon.
Kann mir jemand sagen, bei welchen Versicherungen man die höhere Gebühr nehmen darf?
Er meinte nämlich, ich soll jetzt einfach bei jeder Versicherung die höhere Gebühr nehmen in Verkehrsunfallsachen...
Schöne Grüßle Bild

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sunny84
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#7

29.10.2010, 12:22

er dachte er lässt es einfach mal in unser Gespräch miteinfließen!
Auch nicht schlecht :lol:

Aber schön, dass er so schnell einsichtig war.
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#8

29.10.2010, 12:23

Kann mir jemand sagen, bei welchen Versicherungen man die höhere Gebühr nehmen darf?
-Allianz
- VVD (die gehört irgendwie zur Allianz)
- DEVK
- VGH
- VHV
- öffentliche Brandkasse Oldenburg
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#9

29.10.2010, 12:25

:thx sunny, hab mir die mal kopiert und ausgedruckt :D
Schöne Grüßle Bild

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Kikki-Fee
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#10

29.10.2010, 12:27

esmiralda hat geschrieben:Wir haben zwei Mandanten, einmal den Fahrer und den Beifahrer und wollen die Schadensregulierung gegenüber der HUK abwickeln.
Sowas kann übrigens auch mal problematisch werden, ist meinem Ex-Chef mal passiert: Er hat auch Fahrer und Beifahrer vertreten und dann stellte sich bei der Bearbeitung irgendwann raus, dass der Fahrer einen Fahrfehler gemacht hat und der Beifahrer Ansprüche gegen ihn hatte. Und mein Chef saß plötzlich zwischen den Stühlen. (Er hat dann beide Mandate an andere Anwälte abgegeben und selbst gar nichts abgerechnet). Also wenn so was in eurem Fall drohen könnte, kannst du ja deinen Chef auf das mögliche Problem hinweisen und damit gleich zeigen, dass du mitdenkst. :wink:
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