Abrechnung Zwangsgeld- und Zwangshaftanträge

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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an1606
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#1

14.10.2010, 20:15

Hallo Leute,

habe wiedermal ein großes Problem mit der Abrechnung.

Also, ich soll eine seit 2003 laufende Familienrechtsakte abrechnen. Das Problem dabei ist, dass wir in dieser Sache mehrere Zwangsgeldanträge bzw. Zwangshaftanträge gemacht haben und ich nicht weiß, wie ich diese abrechnen soll :cry: !

Rechne ich jeden Zwangsgeld- bzw. Zwangshaftantrag gesondert ab (wenn ich z. B. 5 Zwangsgeld- bzw.Zwangshaftanträge habe, dann auch 5x die 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG)?

Welchen Wert setzte ich für die Abrechnungen an?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

LG
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#2

15.10.2010, 08:01

an1606 hat geschrieben:Rechne ich jeden Zwangsgeld- bzw. Zwangshaftantrag gesondert ab (wenn ich z. B. 5 Zwangsgeld- bzw.Zwangshaftanträge habe, dann auch 5x die 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG)?
Ja genau. Da jeder Zwangsgeldantrag einen gesonderten Vollstreckungsantrag darstellt, gibt auch für jeden extra die Gebühren.

Bzgl. des Streitwerts ist am einfachsten, jeweils Streitwertfestsetzung zu beantragen. Da bist du dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite. :D
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an1606
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#3

15.10.2010, 09:13

:thx für die Antwort
an1606
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#4

15.10.2010, 09:29

Wie soll ich denn den Streitwert festsetzen lassen, bei so vielen Anträgen. Muss ich dann zu jedem Antrag einen gesonderten Streitwertfestsetzungsantrag stellen?

Habe absolut keine Ahnung und leider auch noch nicht so viel Berufserfahrung :cry: !
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#5

15.10.2010, 11:43

an1606 hat geschrieben: Muss ich dann zu jedem Antrag einen gesonderten Streitwertfestsetzungsantrag stellen?
Ja, leider :D
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#6

24.06.2011, 09:53

Ich habe in einer Akte auch mehrere Anträge gestellt und es geht nun an die Abrechnung. Den Streitwert habe ich schon. Nun weiß ich aber, dass bei mehreren ZV-Aufträgen EINE Angelegenheit vorliegt, wenn eine neue Adresse ermittelt werden musste oder zwischen den Aufträgen weniger als 2 Jahre liegen. (siehe RVG für Anfänger, Rn. 1839/1840) Bei mir ist nun beides der Fall. Habe ich nun eine oder verschiedene Angelegenheiten?

Vielen Dank im voraus


(3402/07)
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