Hallo zusammen,
Unser Mandant möchte wissen, warum sein Schuldner die Mehrwertsteuer nicht erstatten muss. Mandant ist GmbH und ist vorsteuerabzugsberechtigt. Gibt es einen §§ oder ähnliches in dem es drin steht und der Mandant das dann auch versteht, warum die Mehrwertsteuer vom Schuldner nicht erstattet wird?
Danke im Voraus!
Vorsteuerabzugsberechtigung
- Re1108
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 914
- Registriert: 12.06.2008, 10:31
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Ba.-Wü.
§§ weiß ich leider nicht.
Aber dadurch dass die GmbH vorsteuerabzugsberechtigt ist, erhält sie die Mehrwertsteuer aus Eurer Rechnung ja vom Finanzamt zurückerstattet. Wäre der Schuldner verpflichtet, die USt. auch noch zu bezahlen, würde die GmbH diesen "Posten" ja 2 x erhalten und wäre daher insoweit bereichert.
Aber dadurch dass die GmbH vorsteuerabzugsberechtigt ist, erhält sie die Mehrwertsteuer aus Eurer Rechnung ja vom Finanzamt zurückerstattet. Wäre der Schuldner verpflichtet, die USt. auch noch zu bezahlen, würde die GmbH diesen "Posten" ja 2 x erhalten und wäre daher insoweit bereichert.
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!