Streitwert im Mietrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Cocktail
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 62
Registriert: 06.04.2006, 12:03
Wohnort: München

#1

06.04.2006, 12:17

Hallo ihr Lieben, jetzt bin ich auch hier ganz neu, aber hoffentlich ganz hilfreich und ab und an mal für gut tipps zu gebrauchen.

Bin im Übrigen Fan von Zwangsvollstreckungssachen ist mein Hobby.

Aber jetzt brauche ich erstmal eure Hilfe!! Bitte seit so lieb.

Das Problem:

Wir haben einen Mieter wegen Vertragsverletzung des Mietvertrages abgemahnt und bei Wiederholung die Kündigung angedroht. Haben dies gegenüber der Rechtsschutzversicherung mit dem Jahresbetrag abgerechnet, da wir die Abmahnung als Vorstufe für die Kündigung sehen.

Die RSV kürzt uns aber auf 4 Monate runter, da die Angelegenheit weniger bedeutend ist als die Kündigung.

Was sagt Ihr denn dazu?
Benutzeravatar
Kathy
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 828
Registriert: 02.01.2006, 11:29
Beruf: Verwaltungsangestellte
Wohnort: Hirschau
Kontaktdaten:

#2

06.04.2006, 12:36

:welcome bei uns.

Das du Zwangsvollstreckungsfan bist ist toll, dann werden wir uns bei meinen Fragen immer wieder treffen, die sind nämlich meistens ZV-bedingt. :D

Zu dem Streitwert: :hm

Ich hätte auch den Jahresbetrag genommen. Was die RS sagt, klingt für mich aber gar nicht so abwegig, weil es ja (wenn man mal von sich selbst ausgeht) ein großer Unterschied ist - und damit auch ne ganz andere Bedeutung - ob ich etz ne Abmahnung bekomme, oder ne Kündigung.
MfG Kathy

If you wanna be a Hippie put a Flower in your Pipi
(Mein Papa)
Cocktail
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 62
Registriert: 06.04.2006, 12:03
Wohnort: München

#3

06.04.2006, 12:39

Danke lieb Kathy, ich bin ja auch der Meinung, aber du kennst ja Anwälte ;)

aber für ZV-sachen immer ein guter Ansprechpartner, dat ist mein Steckenpferd...schön, dass man hier gleich Meinungen zum Thema bekommt...ein tolles Forum...schade, dass ich jetzt erst drauf gestoßen bin :oops:
frisch, fromm, fröhlich, frei ans Werk :engel2
Liebe Grüße aus München
Benutzeravatar
Kathy
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 828
Registriert: 02.01.2006, 11:29
Beruf: Verwaltungsangestellte
Wohnort: Hirschau
Kontaktdaten:

#4

06.04.2006, 12:44

Bild dafür san ma ja da :D
MfG Kathy

If you wanna be a Hippie put a Flower in your Pipi
(Mein Papa)
Andreas

#5

06.04.2006, 13:15

Erst mal herzlich :welcome

Im GKG ist an Fällen, die für die Streitwertbestimmung in Mietsachen in Frage kommen, in § 47 folgendes erwähnt :

- Bestehen oder Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses
- Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils wegen Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses
- Ansprüche auf Erhöhung der Miete für Wohnraum
- Ansprüche des Vermieters auf Duldung einer Durchführung von Modernisierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen

Deinen konkreten Fall kann ich hierunter nicht einordnen. Daher würde ich zum Regelstreitwert von € 4.000,00 tendieren, § 23 III 2 RVG.
Cocktail
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 62
Registriert: 06.04.2006, 12:03
Wohnort: München

#6

06.04.2006, 13:20

ui, das wäre ja was...da werde ich gleich nochmal nachforschen...ich bin da immer ein wenig vorsichtig mit dem Regelstreitwert...Aber ein Versuch ist es Wert, danke
frisch, fromm, fröhlich, frei ans Werk :engel2
Liebe Grüße aus München
Antworten