RVG-Übungsaufgaben zum Lösen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Chrissy Feldy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 404
Registriert: 30.06.2005, 23:20
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#11

06.02.2006, 11:18

Andreas hat geschrieben:Alles richtig :respekt

VV 1006 bezieht sich auf Nr. 1005, und, wie daraus zu ersehen, damit ausschließlich auf sozialrechtliche Angelegenheiten. Somit ist 1006 vorliegend nicht einschlägig.

Dann mal ein Bußgeldverfahren (jetzt wird's happig !). Die Lösung (und ausführliche Erklärung) steht *hier*, aber nicht schummeln :wink:

Folgender Fall:

Der Mandant ist zu schnell gefahren - man hat ihn mit 92 km/h in der Tempo-50-Zone geblitzt.

Mit dem Anhörungsbogen der Stadtverwaltung kommt er nun zum RA, der Akteneinsicht beantragt und daraufhin eine Einlassung an die Verwaltungsbehörde abgibt.

Es ergeht dennoch ein Bußgeldbescheid über 125,00 €, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Der RA legt zunächst Einspruch ein und begründet diesen dann auch.

Durch das Amtsgericht wird sodann Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Hieraufhin nimmt der RA den Einspruch zurück, der Termin wird aufgehoben. Die Tätigkeit des RA ist damit erledigt.

Rechne die Gebühren des RA ab.
Hier muß ich gestehen, daß ich geschummelt habe. Buß-/Strafsachen habe ich noch nie abgerechnet. Strafsachen nur mit dem Anwalt im Rücken, der mir die Gebühren diktiert hat, wenn ich die Urlaubsvertretung inne hatte. Aber das waren noch BRAGO-Zeiten. Familienstreitigkeiten hatte ich auch noch nicht als Abrechnung.

Eine 5100 und 5103-Gebühr hätte ich auch abgerechnet. War dann ganz erstaunt, daß es noch eine Gebühr mehr gibt. :wink:
L.G. Chrissy
Andreas

#12

14.03.2006, 12:58

:schieb

Mal was Neues.

Wir erheben Klage. Gegner zeigt Verteidigungsabsicht an. Es erfolgt Terminsladung.

Beklagter nimmt den Termin nicht wahr, es ergeht antragsgemäß Versäumnisurteil.

Der Beklagte legt Einspruch ein und beantragt Klageabweisung.

Es wird erneut Termin bestimmt, der nun von beiden Parteien wahrgenommen wird. Es wird streitig verhandelt. Es wird ein Widerrufsvergleich geschlossen.

Der Beklagte widerruft den Vergleich.

Es wird Beweis erhoben durch Einholung eines Sachverständigengutachtens.

Es wird erneut Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Das Gericht schlägt den Parteien auf Grundlage des Gutachtens den erneuten Abschluß des Vergleiches wie seinerzeit vor, nur ohne Widerruf.

Der Vergleich wird gem. § 278 VI ZPO im schriftlichen Verfahren durch Beschluß geschlossen.

Welche Gebühren sind für den Kläger-RA angefallen ?

:D
Benutzeravatar
Kathy
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 828
Registriert: 02.01.2006, 11:29
Beruf: Verwaltungsangestellte
Wohnort: Hirschau
Kontaktdaten:

#13

14.03.2006, 13:02

@Andreas:

Ich könnte das ja lösen, aber ..... :roll:

ich will nieeeeee wieder (zumindest für ein paar Tage) sowas sehen :wink: , die könnte glatt ne Prüfungsausgabe aus meiner Prüfung sein.

Mir hängen alle §§ und Aufgaben und alles so zum Hals raus, dass kann man sich glaub i gar nicht vorstellen. :frust

Ich mag nimma denken und ich werd nimma denken.

Abgesehen davon ist die Aufgabe ja net für mich. Puuuuhhhh, Glück gehabt.
MfG Kathy

If you wanna be a Hippie put a Flower in your Pipi
(Mein Papa)
Andreas

#14

14.03.2006, 13:08

...und insgeheim martert jetzt dein Hirn, Kathy, und der Zwang, die Aufgabe doch lösen zu wollen, wird dich nicht loslassen und bis in deine Träume verfolgen :lol:

Ne, Quatsch. Solche Aufgaben zu lösen ist schon gut. Man lernt schön, die einzelnen Vorschriften gegeneinander abzuwiegen und die Kommentare zu benutzen - aber das weißt du ja selbst :wink:
Chrissy Feldy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 404
Registriert: 30.06.2005, 23:20
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#15

14.03.2006, 14:36

Super, endlich wieder eine neue Aufgabe. Ich werde diese mir für nächste Woche vornehmen, da wir Morgen verreisen.
L.G. Chrissy
Chrissy Feldy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 404
Registriert: 30.06.2005, 23:20
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#16

30.03.2006, 12:44

So, nun mein Abrechnungsvorschlag:

VV 3100 Verfahrensgebühr 1,3
VV 3104 Terminsgebühr 1,2
VV 1003 Einigungsgebühr 1,0
zzgl. Auslagen und Märchensteuer

Ich hoffe, ich liege richtig.

Achja, ich finde den Link zu dem Buch nicht mehr, wo es um Lösungsaufgaben ging. Ich wollte mich mal nach solch einem Buch umsehen.
L.G. Chrissy
Andreas

#17

30.03.2006, 13:05

Wenn ich jetzt noch spontan wüßte, aus welcher Akte ich das gezogen habe :nachdenk

Jetzt müßte ich den ganzen Kram ja nochmal durchgehen :lolaway

Erst mal überlegen, ob ich nicht doch noch auf die Aktenbezeichnung komme :wink:
Chrissy Feldy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 404
Registriert: 30.06.2005, 23:20
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#18

30.03.2006, 13:17

Andreas hat geschrieben:Wenn ich jetzt noch spontan wüßte, aus welcher Akte ich das gezogen habe :nachdenk

Jetzt müßte ich den ganzen Kram ja nochmal durchgehen :lolaway

Erst mal überlegen, ob ich nicht doch noch auf die Aktenbezeichnung komme :wink:
Oh oh Andreas. Das wird doch nicht hoffentlich Alzheimer sein :admin2 :baeh
L.G. Chrissy
Andreas

#19

30.03.2006, 13:23

Hehe, ne, das nicht.

Ich habs aber gefunden, dank der Win-Suchfunktion, beschränkt auf das Datum meines Postings :lol:

Ich hab jedenfalls genauso abgerechnet, also wird's (hoffentlich) richtig sein :D

:blumen
Chrissy Feldy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 404
Registriert: 30.06.2005, 23:20
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#20

30.03.2006, 14:01

Super, spitze. Bin ich also doch nicht so dämlich. froi froi froi
L.G. Chrissy
Antworten