Hallo,
das Gericht hat uns nen KfB Beschluss geschickt. Der Fall spielte am AG.
Im Urteil steht - Streitwert: "b i s 6.000 Euro" Ab 8.1.2009 (Eingang des Schriftsatzes vom 6.1.2009) bis 5.000 Euro.
Was soll das. AG ist doch nur bis 5.00 Euro die richtige Instanz?!?
Darf der Gegenanwalt dann von einem Streitwert von 6.000 Euro in seiner Rechnung ausgehen?
Danke!!!
Streitwert: b i s 6.000 Euro
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So kann man das nicht sagen: In Mietsachen z.B. ist das AG unbegrenzt zuständig. Da kann auch schon mal ein 5-stelliger Betrag bei rumkommen.
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Um was für ein Verfahren handelt es sich denn?
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Das weiss ich. Hier sind es Erbstreitigkeiten.
Aber was bedeutet die Formulierung?
Aber was bedeutet die Formulierung?
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Die Formulierung bedeutet, dass der Streitwert bis 6.000,00 € beträgt Du nimmst also die Gebührenhöhe, die bis zu einem SW von 6.000,00 € bei den anzusetzenden Gebühren entstanden ist. An 6.000,01 € ist ja dann ein Gebührensprung
Vielleicht hat die Gegenseite ja im Verfahren Widerklage erhoben, so dass sich der Streitwert beim AG erhöht hat?!
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Es handelt sich um eine so genannte gebrochene SW-Festsetzung. Du musst also sehen, welche Gebühren zu welchem Zeitpunkt entstanden sind. Davon hängt z.B. ab, wie hoch die TG ausfällt. Die VG wird immer nach dem höchsten Wert berechnet.
Ist hier also die TG erst nach dem 08.01.09 entstanden, wird diese nur nach 5.000 € abgerechnet.
Ist hier also die TG erst nach dem 08.01.09 entstanden, wird diese nur nach 5.000 € abgerechnet.
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13 hat geschrieben:Es handelt sich um eine so genannte gebrochene SW-Festsetzung.
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Nicht vor?13 hat geschrieben:
Ist hier also die TG erst nach dem 08.01.09 entstanden, wird diese nur nach 5.000 € abgerechnet.
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Weshalb vor? BIS zum 08.01.09 gilt doch der SW von bis zu 6.000 € und AB 08.01.09 derjenige von nur 5.000 €.
An die Festsetzung des SW ist jeder Beteiligte gebunden.
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