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Berufungseinlegung zur Fristwahrung; Kosten

Verfasst: 29.09.2010, 14:13
von iwiwi
Hallo allerseits,

hat jemand Ahnung, ob ich bei einer Berufungseinlegung zur Fristwahrung und anschließender Rücknahme der Berufung vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist die Kosten des Gegners abwenden kann?

Für Eure Hilfe schonmal :thx :thx

Re: Berufungseinlegung zur Fristwahrung; Kosten

Verfasst: 29.09.2010, 14:17
von misspinky1984
Meines Wissens ist hier bei der Gegenseite dann die 1,1 VG nach 3201 VV RVG entstanden

Re: Berufungseinlegung zur Fristwahrung; Kosten

Verfasst: 29.09.2010, 14:18
von Smilie
Sehe ich auch so. Die werdet ihr auf jeden Fall tragen müssen, wenn ihr die Berufung doch noch zurücknehmt.

Re: Berufungseinlegung zur Fristwahrung; Kosten

Verfasst: 29.09.2010, 14:25
von 13
Wie die Vormeinungen.

Re: Berufungseinlegung zur Fristwahrung; Kosten

Verfasst: 29.09.2010, 14:26
von simpsonia
Wir haben bisher die Gegenseite dann immer gebeten, sich vorerst zur Vermeidung weiterer Kosten nicht auf die Berufung zu melden, da diese erstmal nur fristwahrend eingelegt wurde.

Re: Berufungseinlegung zur Fristwahrung; Kosten

Verfasst: 29.09.2010, 14:28
von misspinky1984
@simpsonia: Meines Erachtens entsteht die Gebühr dann dennoch! Bilde mir ein, so etwas im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> gelesen zu haben ...

Re: Berufungseinlegung zur Fristwahrung; Kosten

Verfasst: 29.09.2010, 14:31
von jojo
Sehe ich auch so, zumindest setze ich sie fest.

Re: Berufungseinlegung zur Fristwahrung; Kosten

Verfasst: 29.09.2010, 14:33
von iwiwi
Aber was kann ich dennoch machen, um die Kosten abzuwenden?? Ich möchte irgendetwas machen!!! :)

Wir haben es auch so geschrieben, dass wir die Berufung nur fristwahrend einlegen und der Kollege der Gegenseite sich noch nicht melden soll, was er aber trotzdem gemacht hat!

:thx

Re: Berufungseinlegung zur Fristwahrung; Kosten

Verfasst: 29.09.2010, 14:35
von misspinky1984
Hast Du den <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> zur Hand?! Schau mal nach.
Aber meines Erachtens kannst Du die 1,1 VG nicht abwenden ... wir zeigen bei solchen Schreiben dennoch die Vertretung an - stellen aber noch keinen Antrag. Wie gesagt, ob der RA die Vertretung nun angezeigt hat oder nicht, die 1,1 VG nach 3201 VV RVG entsteht meines Erachtens dennoch!

Re: Berufungseinlegung zur Fristwahrung; Kosten

Verfasst: 29.09.2010, 14:38
von 13
Die Gebühr kann nicht vermieden werden. Die Mitteilung, es erfolgt Berufungseinlegung zur Fristwahrung, bewirkt gar nix. Die Gegenseite ist daran auch in keiner Weise gebunden! Da gibt es nix zu machen.