Hallo,
so sieht´s aus:
Wir schicken der Haftpflichtversicherung der Gegenseite einen Aktenauszug. Ich schlage vor:
Pauschale für Aktenauszug € 23,00
...... Fotokopien gem. Nr.
7000 1a VV (aus Behörden-/
Gerichtskaten)
Pauschale
19 %
Summe
Ich meine so ist das richtig! Muss ich auch für die Aktenübersendung € 12,00 dazu nehmen? Ich weiß nämlich nicht, ob wir das nicht der RS unserer Mandantschaft in Rechnung stellen können oder der haftpflicht der Gegenseite????
Kostennote für Aktenauszug-eingentlich einfach?!
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Pack die 12,00 Euro zuzügl. MwSt mit rein in die Abrechnung an die Haftpflicht.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14418
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Die Frage verstehe ich nicht. Wichtig ist, daß Du Dir die 12 EUR nicht zweimal erstatten läßt. Wenn die RS in einem parallel geführten OWi-Verfahren schon erstattet hat, dann kannst Du die Pauschale nicht auch noch von der HPV verlangen. Wenn die RS aber Kosten vorgeschossen hat, die später ein anderer tragen soll, dann muß eben nach Erstattung an diese zurückgezahlt werden.
also gemeint war,
obwohl unser Mandant RS hat und auch Deckungszusage, kann bzw. darf ich die Auslagenpauschale von € 12,00 auch gegenüber einer Haftplichtversicherung des Gegners abrechnen oder muss ich später diese € 12,00 bei der RS der Mandant holen.
Meine Frage also, ist das egal, wer im Enddefekt mir die 12 € erstattet, RS der Mandantschaft oder Haftpflicht der Gegenseite?
obwohl unser Mandant RS hat und auch Deckungszusage, kann bzw. darf ich die Auslagenpauschale von € 12,00 auch gegenüber einer Haftplichtversicherung des Gegners abrechnen oder muss ich später diese € 12,00 bei der RS der Mandant holen.
Meine Frage also, ist das egal, wer im Enddefekt mir die 12 € erstattet, RS der Mandantschaft oder Haftpflicht der Gegenseite?
Immer die gegnerische Haftpflicht, DIE haben euch den Auftrag erteilt, ihr stellt die Rechnung auf DIE sogar aus !
ABER keine POSTAUSLAGEN dazu !!!!
ABER keine POSTAUSLAGEN dazu !!!!
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14418
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Die Aktenversendungspauschale gehört nach h.M. vor die USt.
Wir nehmen übrigens 30 EUR, ich hab hier auch schon von 40 oder mehr gelesen.
Ich sehe keinen Grund, warum keine Auslagenpauschale berechnet werden soll - das ist ein Auftrag wie jeder andere.
Wir nehmen übrigens 30 EUR, ich hab hier auch schon von 40 oder mehr gelesen.
Ich sehe keinen Grund, warum keine Auslagenpauschale berechnet werden soll - das ist ein Auftrag wie jeder andere.
- Supersabsy
- Forenfachkraft
- Beiträge: 242
- Registriert: 23.10.2007, 15:26
- Wohnort: Felde