Klage von Gegenseite zurückgenommen, unsere Kosten (UV)?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rak_84
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#1

15.09.2010, 16:57

Hi Leute,

ich habe schon lange keine UV-Sachen abgerechnet, stehe auf dem Schlauch und hoffe, Ihr könnt mir helfen:

Wir waren als Unterbevollmächtigte für die Prozessbevollmächtigten der klägerischen Firma beauftragt, haben uns bei Gericht bestellt. Termin wurde anberaumt. Klage wurde von den klägerischen Prozessbevollmächtigten zurückgenommen, Termin aufgehoben.
Nun weiss ich nicht, wie ich abrechnen soll. In dem Schreiben der HV stand:
Hinsichtlich der Gebühren gehen wir von einer hälftigen Teilung der anfallenden Gebühren aus; Kosten der HV sollen mit den zustehenden Kosten der UV addiert werden und der Betrag halbiert werden, darauf die Mehrwertsteuer.
Ich denke, ich rechne so ab:

1,3 VG (+ 0,65 VG?)
PTE (40,00 €)
: 2
Mehrwertsteuer.

Habe ich Recht?

Vielen Dank für Eure Antwort.
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

15.09.2010, 16:59

Jep, wenn es so vereinbart war.
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Rak_84
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#3

15.09.2010, 17:08

+ 0,65 VG oder ohne?
Asgoth
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#4

15.09.2010, 17:28

Wohl eher + 0,5 VG - siehe Nr. 3405 VV RVG
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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