Hallo!
Sagt mal, wie lange dauert es durchschnittlich, bis vom Gericht über die PKH-Festsetzung entschieden wird. Also vom Antrag bis zur Auszahlung?
Bei uns dauert eine Festsetzung nun schon fast 2 Monate. Ist das normal?
Danke!
PKH Festsetzung - Dauer
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Bei einem benachbarten Gericht kann es schon mal ein halbes Jahr dauern
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Wenn die Akte z.B. beim Rechtsmittelgericht ist, dauert es auch noch länger... :twisted:
~ Grüßle ~
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Jetzt frustriert die Leut' doch nicht so!
Wenn die Akte weder in JSannys Nachbarschaft noch beim Rechtsmittelgericht ist, dann kanns auch flott gehen. Hier in meiner näheren Umgebung dauerts derzeit durchschnittlich 2 - 3 Wochen.
Wenn die Akte weder in JSannys Nachbarschaft noch beim Rechtsmittelgericht ist, dann kanns auch flott gehen. Hier in meiner näheren Umgebung dauerts derzeit durchschnittlich 2 - 3 Wochen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Hey Leute,
hab ein Problem, und zwar haben wir in einer Sache PKH beantragt dies wurde abgelehnt und gegen den Beschluss haben wir Beschwerde eingelegt und dann wurde PKH bewilligt wie muss ich abrechnen? und wer bekommt die Rechnung? bitte hilf mir
hab ein Problem, und zwar haben wir in einer Sache PKH beantragt dies wurde abgelehnt und gegen den Beschluss haben wir Beschwerde eingelegt und dann wurde PKH bewilligt wie muss ich abrechnen? und wer bekommt die Rechnung? bitte hilf mir
- Adora Belle
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Bei uns in Berlin ist es derzeit recht unterschiedlich. Vor ein paar Jahren waren 5-6 Monate keine Seltenheit, da hat sich inzwischen echt was getan. Vor allem beim Arbeitsgericht und einigen Amtsgerichten sind 3-4 Wochen die Regel, daran gewöhne ich mich immer noch und bin jedesmal aufs Neue erstaunt.
@13: Das darf aber nicht sein, das Rechtsmittelgericht muß bei Festsetzungen nach Teil 3 selbst entscheiden, solange die Akte dort ist.
@Ichbins2010: Am besten rufst Du mal beim Gericht an; dann weißt Du, ob die Zeiten dort üblich sind oder woran es in dem Fall liegt.
@13: Das darf aber nicht sein, das Rechtsmittelgericht muß bei Festsetzungen nach Teil 3 selbst entscheiden, solange die Akte dort ist.
@Ichbins2010: Am besten rufst Du mal beim Gericht an; dann weißt Du, ob die Zeiten dort üblich sind oder woran es in dem Fall liegt.
- Adora Belle
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@E.B.: Fürs nächste mal - es ist nicht üblich, und auch nicht nett, einen Thread so zu "kapern", während die Ausgangsfrage noch nicht abschließend beantwortet ist. Besser eröffnest Du für Deine Frage einen eigenen Thread oder Du findest einen, der wirklich zum Thema paßt. Über die Suchfunktion läßt sich Deine Frage ohnehin beantworten, denke ich.
Es gibt keine PKH und keine Kostenerstattung im PKH-Prüfungsverfahren. Das heißt für Dich, die Kosten der Beschwerde (VG 3500) kannst Du nur dem Mandanten gegenüber abrechnen.
Es gibt keine PKH und keine Kostenerstattung im PKH-Prüfungsverfahren. Das heißt für Dich, die Kosten der Beschwerde (VG 3500) kannst Du nur dem Mandanten gegenüber abrechnen.
- skugga
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Ich auch. Ich kenn noch die Zustände von vor 15 - 20 Jahren, und da war es echt zum Mäusemelken, da konntest du monatelang auf die Kohle warten und sämtliche Sachstandsanfragen blieben unbeantwortet. Insofern ruft die derzeitige Bearbeitungszeit auch immer noch Glücksschübe bei mir hervor.Adora Belle hat geschrieben:Bei uns in Berlin ist es derzeit recht unterschiedlich. Vor ein paar Jahren waren 5-6 Monate keine Seltenheit, da hat sich inzwischen echt was getan. Vor allem beim Arbeitsgericht und einigen Amtsgerichten sind 3-4 Wochen die Regel, daran gewöhne ich mich immer noch und bin jedesmal aufs Neue erstaunt.
Schlimmer wars damals nur bei Kostenerstattung in Strafsachen - und selbst das hat sich gebessert, wenn auch nicht ganz so gravierend.
Am meisten hat mich damals ja auch geärgert, dass ich bei jeder anderen Kostenfestsetzung wenigstens noch die Verzinsung gehabt hätte, die fällt bei der Staats- bzw. Landeskasse halt flach.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.