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Ein Vergleich in zwei Angelegenheiten Welche Gebühren ?

Verfasst: 01.09.2010, 10:37
von SabrinaL
Hallo,

ich habe zwei Verfahren. 1. Verfahren vor dem AG (GW 3.000) 2. Verfahren vor dem LG (4.000)

Vor dem LG wurde bereits mündlich verhandelt. Vor dem AG bisher nicht. Die Anwälte haben dann nach dem Termin telefoniert und wollen einen Vergleich schließen, in dem vereinbart wird, dass die Klage vor dem AG zurückgenommen wird. Was kann ich abrechnen ?

Ich dachte:

1. Verfahren 1,3 Nr. 3100 auf EUR 3.000

2. Verfahren 1,3 Nr. 3100 auf EUR 4.000,00
+ 1,2 auf 7.000 EUR
+ 1,0 auf 7.000 EUR

Ohne Anrechnung der beiden Gebühren nach Nr. 3100

oder kann ich hier für jedes Verfahren TG + Einigungsgebühr abrechnen ?

Vielen, vielen Dank für Eure Antworten.

Re: Ein Vergleich in zwei Angelegenheiten Welche Gebühren ?

Verfasst: 01.09.2010, 11:27
von gkutes
hast du nen <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> in der kanzlei?

Re: Ein Vergleich in zwei Angelegenheiten Welche Gebühren ?

Verfasst: 01.09.2010, 12:00
von SabrinaL
Ja

Re: Ein Vergleich in zwei Angelegenheiten Welche Gebühren ?

Verfasst: 01.09.2010, 12:07
von gkutes
dann schau mal bitte dort rein zum Thema Mehrvergleich.

Re: Ein Vergleich in zwei Angelegenheiten Welche Gebühren ?

Verfasst: 01.09.2010, 12:20
von SabrinaL
Danke für den Tipp.