Ein Vergleich in zwei Angelegenheiten Welche Gebühren ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SabrinaL
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#1

01.09.2010, 10:37

Hallo,

ich habe zwei Verfahren. 1. Verfahren vor dem AG (GW 3.000) 2. Verfahren vor dem LG (4.000)

Vor dem LG wurde bereits mündlich verhandelt. Vor dem AG bisher nicht. Die Anwälte haben dann nach dem Termin telefoniert und wollen einen Vergleich schließen, in dem vereinbart wird, dass die Klage vor dem AG zurückgenommen wird. Was kann ich abrechnen ?

Ich dachte:

1. Verfahren 1,3 Nr. 3100 auf EUR 3.000

2. Verfahren 1,3 Nr. 3100 auf EUR 4.000,00
+ 1,2 auf 7.000 EUR
+ 1,0 auf 7.000 EUR

Ohne Anrechnung der beiden Gebühren nach Nr. 3100

oder kann ich hier für jedes Verfahren TG + Einigungsgebühr abrechnen ?

Vielen, vielen Dank für Eure Antworten.
gkutes

#2

01.09.2010, 11:27

hast du nen <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> in der kanzlei?
SabrinaL
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#3

01.09.2010, 12:00

Ja
gkutes

#4

01.09.2010, 12:07

dann schau mal bitte dort rein zum Thema Mehrvergleich.
SabrinaL
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#5

01.09.2010, 12:20

Danke für den Tipp.
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