Kostenausgleichungsantrag nur für Gerichtskosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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beast
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#1

23.08.2010, 09:04

Hallo!!
Ich habe nen kleines Problem:
Mein Chef war bei einem Termin (in eigener Sache), in dem wurde sich darauf geeinigt, dass die RA Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Nunmehr soll ich einen Kostenausgleichungsantrag nur wegen der Gerichtskosten stellen. Ich weiß jetzt gar nicht genau wie ich das machen soll. Hat von euch jemand eine Ahnung oder vielleicht sogar eine Vorlage? Oder kann ich das irgendwie mit dem normalen KfA-Muster machen?

Danke schonmal!!!!
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#2

23.08.2010, 09:14

:suche
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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beast
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#3

23.08.2010, 09:15

Die habe ich schon benutzt, bin aber leider auf keinen Beitrag gestoßen, der genau meine Frage beantwortet :cry:
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Liesel
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#4

23.08.2010, 09:21

viewtopic.php?f=5&t=42448&p=1011140&hilit=Kostenausgleich#p1011140

Beitrag 2 und 7
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#5

23.08.2010, 09:24

:sorry

:patsch

:thx
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#6

23.08.2010, 09:25

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#7

23.08.2010, 09:28

Thema kann geschlossen werden!!! Hat sich erledigt. Danke für den Link Liesel!!
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