anrechnung selbständiges Beweisverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adelia
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#11

26.07.2010, 11:13

ich habe fürs selbständige Beweisverfahren: 14.000,00 EUR (Anwalt hat nicht am Termin teilgenommen)
außergerichtlich: 16.085,35 EUR und Klageverfahren: 16.100,00 EUR + Termin
gkutes

#12

26.07.2010, 11:27

ja, ist doch kein problem. die halbe GG wird aus 16085,35 angerechnet und das sBV aus 14.000,00

ich weiß leider nicht, wie RA-M anrechnet. AnNo rechnet, wie gesagt, nur einmal an - so dass am Ende ein Guthaben rauskommt (also - x Euro) was natürlich falsch ist. Kommt bei dir auch ein Guthaben raus? Das ist natürlich dann auch falsch.

Also bitte eine komplette Rechnung mit Abzug Zahlungen machen, dann sollte alles passen
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#13

26.07.2010, 11:39

habe ich auch so angerechnet. ich habe es so ausgerechnet (handschriftlich, schritt für schritt nach RVG)

1. Rechnung-selbstständiges Beweisverfahren: (14.000,00 EUR)

1,3 Verfahrensgebühr 735,80 EUR
PTP 20,00 EUR
Zs 755,80 EUR
Ust. 143,60 EUR
Brutto 899,40

2. Rechnung -außergerichtlich: (16.085,35 EUR)

1,3 Geschäftsgebühr 787,80 EUR
PTP 20,00 EUR
Zs 807,80
Ust. 153,48 EUR
Brutto 960,96 EUR

3. Rechnung - Klageverfahren: (16.100,00 EUR)

1,3 Verfahrensgebühr 787,80 EUR
- Anrechnung Verfahrensgebühr selbständiges Beweisverfahren: -735,80 EUR
- Anrechnung Geschäftsgebühr
(Vorb. 3 IV: "mehrere Gebühren entstanden, ist für die Anrechnung die zuletzt entstandene Gebühr maßgebend) - 393,90 EUR
= - 341,90 EUR
1,2 Terminsgebühr 727,20 EUR
PTP 20,00 EUR
gkutes

#14

26.07.2010, 12:11

ja, aber das stimmt doch alles. Da du in der 3. Rg noch die TG drinne hast, kommst du doch auch nicht auf einen Minus-Betrag

betrachten wir mal nur die GG/VGs:

Maximal stehen dir 1.181,70 zu. Das setzt sich zusammen aus einer halben GG (393,90) und der VG (787,80)

1. Rechnung VG 735,80 + 2. Rechnung GG 787,80 = 1.523,60
abzüglich der 3. Rechnung (-341,90) ergibt das 1.181,70

Wenn dann bei der 3. Rechnung nach der Anrechnung der VG eine "0" stehen würde, würdest du zu viel abrechnen, nämlich 1.523,60 - was ja nicht richtig ist, denn du bekommst nur 1.181,70
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