Klageerweiterung Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lilly123
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#1

21.07.2010, 11:07

Hallo alle miteinander.
Ich sitze gerade über einer Klageerweiterung bezüglich der vorgerichtlichen Anwaltskosten (Geschäftsgebühr) und bei Dursicht der Akte ist mir aufgefallen, dass wir die Gegenseite bezüglich dieser vorgerichtlichen Kosten bisher nicht angeschrieben und in Verzug gesetzt haben. Müssten wir jetzt sicher noch machen, bevor wir hier die Klage erweitern oder? Kenne mich leider nicht so aus, da wir sonst mehr im arbeitsgerichtlichen Verfahren tätig sind und daher damit nicht konfrontiert werden. Danke schon mal im Voraus.
Lilly123
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#2

23.07.2010, 13:30

Hallo? Kann mir keiner helfen?
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lamiserable
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#3

23.07.2010, 13:43

Hallo,

die außergerichtlichen Gebühren kannst du jederzeit in die Klage mit aufnehmen - so machen wir das jedenfalls. Bezüglich der Gebühren musst du auch nicht vorher anmahnen, weil die ja nur entstanden sind, weil sich die Gegenseite in Verzug befand bzw. zur Klage Anlass gegeben hat.
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Louise
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#4

23.07.2010, 14:26

einfach als Antrag mit in die Klage rein plus Verzinsung ab Rechtshängigkeit. Aber nur 0,65 Geschäftsgebühr plus Auslagen und MwSt, dann brauchst im Festsetzungsverfahren auch nix mehr anrechnen.
Lilly123
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#5

26.07.2010, 09:39

Vielen Dank! :thx
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