Hallo Ihr Lieben
Bräuchte mal wieder eure Hilfe bei der Abrechnung.
Zivilverfahren Streitwert wurde festgesetzt auf 2043,75 € und für den Vergleich auf 7.589,00 €
Aus welchem Streitwert nehme ich nun die Terminsgebühr????
Danke für eure Hilfe
Streitwert bei Abrechnung
ich habe einmal TG aus der Gesamtsumme ausgerechnet und im KFB auch bekommen. Wir hatten dabei einen Mehrvergleich im Protokoll, die Angelegenheit war also vorher nicht rechtshängig.
Schließlich verhandelt man im Termin ja wegen beiden SW
Schließlich verhandelt man im Termin ja wegen beiden SW
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 22.11.2006, 09:00
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Es tut mir leid, dass ich das so sagen muss, aber was lernt man heute eigentlich in der Ausbildung? Das ist wirklich ein großer Bestandteil und sollte beherrscht werden.
Hier ist eine Abrechnung unter Einbezug nicht rechtshängiger Ansprüche zu machen:
Gegenstandswert: 2.043,75 EUR
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 209,30 EUR
Gegenstandswert: 5.545,25 EUR
Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nr. 2, 3100 VV RVG 0,8 270,40 EUR
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 7.589,00 EUR berücksichtigt -
Gegenstandswert: 7.589,00 EUR
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 494,40 EUR
Gegenstandswert: 2.043,75 EUR
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nr. 1003, 1000 VV RVG 1,0 161,00 EUR
Gegenstandswert: 5.545,25 EUR
Einigungsgebühr § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 457,00 EUR
- Obergrenze § 15 III RVG 1,5 aus Wert 7.589,00 EUR berücksichtigt -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 1.612,10 EUR
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 306,30 EUR
zu zahlender Betrag 1.918,40 EUR
Hier ist eine Abrechnung unter Einbezug nicht rechtshängiger Ansprüche zu machen:
Gegenstandswert: 2.043,75 EUR
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 209,30 EUR
Gegenstandswert: 5.545,25 EUR
Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nr. 2, 3100 VV RVG 0,8 270,40 EUR
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 7.589,00 EUR berücksichtigt -
Gegenstandswert: 7.589,00 EUR
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 494,40 EUR
Gegenstandswert: 2.043,75 EUR
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nr. 1003, 1000 VV RVG 1,0 161,00 EUR
Gegenstandswert: 5.545,25 EUR
Einigungsgebühr § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 457,00 EUR
- Obergrenze § 15 III RVG 1,5 aus Wert 7.589,00 EUR berücksichtigt -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 1.612,10 EUR
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 306,30 EUR
zu zahlender Betrag 1.918,40 EUR
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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