Hallo zusammen,
ich bräuchte, wenn möglich eine schnelle Antwort:
Und zwar haben wir einen KFA der Gegenseite zur Prüfung vorliegen. Der RA rechnet jetzt Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verdienstausfall für die Gegenseite ab. Ist das korrekt? Das persönliche Erscheinen der Partei war wohl angeordnet, aber ich könnte mich nicht erinnern, jemals irgendwelche Fahrtkosten für unsere Mandantschaft mit festgesetzt zu haben!?
Vielen Dank schon mal!!
Fahrtkosten Gegenseite
- Kasimir1603
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1606
- Registriert: 04.07.2007, 13:29
- Beruf: RA-fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Buchbach
Tja, dann habt ihr bislang was verpasst.
Schau mal ins JVEG, § 5, 22 z.B
Schau mal ins JVEG, § 5, 22 z.B
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Also Fahrkosten mache ich gem. JVEG auch immer geltend, Verdienstausfall mache ich allerdings nicht geltend. Wann war denn der Termin - waren die Übernachtungskosten notwendig? In welcher Höhe macht er die Kosten denn geltend?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Dann solltet ihr euch mal dringend mit den Parteikosten beschäftigen, denn da wird euch bereits einiges durch die Lappen gegangen sein. Wozu ist das JVEG denn da?
Nicht nur bei der Anordnung des pers. Erscheinens zum Termin gibt es Parteireisekosten, sondern sogar, wenn die Partei ohne entsprechende Anordnung am Gerichtstermin teilnimmt.
Nicht nur bei der Anordnung des pers. Erscheinens zum Termin gibt es Parteireisekosten, sondern sogar, wenn die Partei ohne entsprechende Anordnung am Gerichtstermin teilnimmt.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Oh, DAS finde ich interessant @13. Ich berechne bisher Parteiauslagen immer nur, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist. Gibt es da irgendeine Rechtsprechung, daß man es auch sonst kann? Ich hab da nämlich gerade einen Fall, da wollen die uns die Parteikosten nicht festsetzen, da in der Original-Verfügung vom Richter das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wurde; ausweislich unserer Ladung wurde er das jedoch. Und wenn die nun darauf beharren, daß die Original-Verfügung zählt, und Du recht hast mit dem, was Du sagst, dann würde ich das gerne weiter durchsetzen wollen.
Gibt es da etwas?
Gibt es da etwas?
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Da hoffe ich doch mal, dass ich Recht habe...
Es gibt einige Rechtsprechung darüber, dass die Partei auch ohne Anordnung des pers. Erscheinens das Recht hat, an "ihrem" Termin teilzunehmen und die dafür entstehenden Kosten erstattungsfähig sind. Das Thema ist hier schon einige Male mit Rechtsprechungshinweisen behandelt worden. Über die Suchfunktion solltest Du fündig werden. Versuche es mal mit "Parteikosten" oder "pers. Erscheinen". U.a. gibt es - wenn ich es jetzt recht erinnere - Entscheidungen des BGH und des OLG Celle.
Es gibt einige Rechtsprechung darüber, dass die Partei auch ohne Anordnung des pers. Erscheinens das Recht hat, an "ihrem" Termin teilzunehmen und die dafür entstehenden Kosten erstattungsfähig sind. Das Thema ist hier schon einige Male mit Rechtsprechungshinweisen behandelt worden. Über die Suchfunktion solltest Du fündig werden. Versuche es mal mit "Parteikosten" oder "pers. Erscheinen". U.a. gibt es - wenn ich es jetzt recht erinnere - Entscheidungen des BGH und des OLG Celle.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- domel 3008
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 456
- Registriert: 14.05.2007, 22:01
- Beruf: ReNo
- Wohnort: Berlin
wow...also danach werde ich auch gleich mal suchen, denn wir machen sonst auch nur die Parteiauslagen geltend wenn persönliches Erscheinen angeordnet wurde....
tja, man lernt ja nie aus....danke für den Hinweis 13
tja, man lernt ja nie aus....danke für den Hinweis 13
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Unter der Rubrik "Rechtsprechung" habe ich zu diesem Thema die aktuelle BGH-Entscheidung eingestellt, die u.a. auch weitere obergerichtliche Entscheidungen benennt.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Ich hab das bisher auch nur immer gemacht, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet wurde, also nochmals