Fahrtkosten Gegenseite

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Marilyn82
Forenfachkraft
Beiträge: 215
Registriert: 27.11.2007, 18:38
Software: RA-Micro

#1

12.07.2010, 16:19

Hallo zusammen,

ich bräuchte, wenn möglich eine schnelle Antwort:

Und zwar haben wir einen KFA der Gegenseite zur Prüfung vorliegen. Der RA rechnet jetzt Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verdienstausfall für die Gegenseite ab. Ist das korrekt? Das persönliche Erscheinen der Partei war wohl angeordnet, aber ich könnte mich nicht erinnern, jemals irgendwelche Fahrtkosten für unsere Mandantschaft mit festgesetzt zu haben!?

Vielen Dank schon mal!!
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#2

12.07.2010, 16:21

Tja, dann habt ihr bislang was verpasst.

Schau mal ins JVEG, § 5, 22 z.B :wink:
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#3

12.07.2010, 16:21

Also Fahrkosten mache ich gem. JVEG auch immer geltend, Verdienstausfall mache ich allerdings nicht geltend. Wann war denn der Termin - waren die Übernachtungskosten notwendig? In welcher Höhe macht er die Kosten denn geltend?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#4

13.07.2010, 09:21

Dann solltet ihr euch mal dringend mit den Parteikosten beschäftigen, denn da wird euch bereits einiges durch die Lappen gegangen sein. Wozu ist das JVEG denn da?

Nicht nur bei der Anordnung des pers. Erscheinens zum Termin gibt es Parteireisekosten, sondern sogar, wenn die Partei ohne entsprechende Anordnung am Gerichtstermin teilnimmt.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Nine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 430
Registriert: 13.08.2007, 14:44

#5

13.07.2010, 12:40

Oh, DAS finde ich interessant @13. Ich berechne bisher Parteiauslagen immer nur, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist. Gibt es da irgendeine Rechtsprechung, daß man es auch sonst kann? Ich hab da nämlich gerade einen Fall, da wollen die uns die Parteikosten nicht festsetzen, da in der Original-Verfügung vom Richter das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wurde; ausweislich unserer Ladung wurde er das jedoch. Und wenn die nun darauf beharren, daß die Original-Verfügung zählt, und Du recht hast mit dem, was Du sagst, dann würde ich das gerne weiter durchsetzen wollen.
Gibt es da etwas?
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#6

14.07.2010, 11:03

Da hoffe ich doch mal, dass ich Recht habe... :mrgreen:

Es gibt einige Rechtsprechung darüber, dass die Partei auch ohne Anordnung des pers. Erscheinens das Recht hat, an "ihrem" Termin teilzunehmen und die dafür entstehenden Kosten erstattungsfähig sind. Das Thema ist hier schon einige Male mit Rechtsprechungshinweisen behandelt worden. Über die Suchfunktion solltest Du fündig werden. Versuche es mal mit "Parteikosten" oder "pers. Erscheinen". U.a. gibt es - wenn ich es jetzt recht erinnere - Entscheidungen des BGH und des OLG Celle.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
domel 3008
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 14.05.2007, 22:01
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#7

14.07.2010, 11:26

wow...also danach werde ich auch gleich mal suchen, denn wir machen sonst auch nur die Parteiauslagen geltend wenn persönliches Erscheinen angeordnet wurde....

tja, man lernt ja nie aus....danke für den Hinweis 13 :D
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#8

14.07.2010, 12:50

Bild
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#9

15.07.2010, 09:17

Unter der Rubrik "Rechtsprechung" habe ich zu diesem Thema die aktuelle BGH-Entscheidung eingestellt, die u.a. auch weitere obergerichtliche Entscheidungen benennt.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
birgit23

#10

21.07.2010, 09:41

Ich hab das bisher auch nur immer gemacht, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet wurde, also nochmals :thx
Antworten