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Gegenstandswert bei ZV-Auftrag

Verfasst: 05.07.2010, 14:55
von Sungirl
Hallo Leute.

Mal eine Frage.

-Wir hatten eine KFB erhalten. Leider blieb die Zahlung fruchtlos.
-Wir haben dann einen ZV-Auftrag gestellt.
-Leider ist bei dem Antragsgegner nicht zu holen.

Jetzt sollte ich mit der RS abrechnen.

Wie berechnet sich der Gegenstandswert. Ist es richtig gedacht?
--> z.B. 40,00 nebst Zinsen seit dem 15.06.2010 bis heute oder bis wann berechne ich die Zinsen?

Alles multiplizieren und nach 3309 VV RVG abrechnen + EV abgabe natürlich

Re: Gegenstandswert bei ZV-Auftrag

Verfasst: 05.07.2010, 15:22
von schnatti
Du müsstest den Wert nehmen, der im Vollstreckungsauftrag geltend gemacht wurde. Darin hast Du doch auf den festgesetzten Betrag bereits die Zinsen hierauf im Forderungskonto eingebucht.

Re: Gegenstandswert bei ZV-Auftrag

Verfasst: 05.07.2010, 15:35
von misspinky1984
Dein GW für den ZV-Auftrag setzt sich wie folgt zusammen:

- geltend gemachte HF zum Zeitpunkt des ZV-Auftrages
- Zinsen bis zum Zeitpunkt des ZV-Auftrages
- verauslagte Kosten u. Gebühren

Sämtliche Werte addierst Du und schon hast Du Deinen GW - eigentlich müsste sich dieser abe auch bereits aus Deinem FoKo ergeben!

Schönen Tag!