Gegenstandswert bei ZV-Auftrag
Verfasst: 05.07.2010, 14:55
Hallo Leute.
Mal eine Frage.
-Wir hatten eine KFB erhalten. Leider blieb die Zahlung fruchtlos.
-Wir haben dann einen ZV-Auftrag gestellt.
-Leider ist bei dem Antragsgegner nicht zu holen.
Jetzt sollte ich mit der RS abrechnen.
Wie berechnet sich der Gegenstandswert. Ist es richtig gedacht?
--> z.B. 40,00 nebst Zinsen seit dem 15.06.2010 bis heute oder bis wann berechne ich die Zinsen?
Alles multiplizieren und nach 3309 VV RVG abrechnen + EV abgabe natürlich
Mal eine Frage.
-Wir hatten eine KFB erhalten. Leider blieb die Zahlung fruchtlos.
-Wir haben dann einen ZV-Auftrag gestellt.
-Leider ist bei dem Antragsgegner nicht zu holen.
Jetzt sollte ich mit der RS abrechnen.
Wie berechnet sich der Gegenstandswert. Ist es richtig gedacht?
--> z.B. 40,00 nebst Zinsen seit dem 15.06.2010 bis heute oder bis wann berechne ich die Zinsen?
Alles multiplizieren und nach 3309 VV RVG abrechnen + EV abgabe natürlich