Anfechtung Kostenentscheidung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lara29
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#1

29.06.2010, 11:12

Stehe vor einem Problem.
In einer sozialrechtlichen Angelegenheit wurde Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt. Danach erging ein Abhilfebescheid worin stand, dass unsere Kosten nicht übernommen werden. Gegen diese Kostenentscheidung haben wir Widerspruch eingelegt mit dem Ergebnis (was noch ins Klageverfahren ging), dass die Gegenseite die Kosten nun doch tragen muss. Kann ich jetzt nochmals Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit (Widerspruch gegen Kostenentscheidung) geltend machen? Oder gehört dies zum Widerspruchsverfahren gegen den Ausgangsbescheid dazu? Wo kann ich dies ggf. nachlesen. Bin bis jetzt erfolglos geblieben.

Vielen Dank schon mal vorab.
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

29.06.2010, 11:25

Hmm, ich würd hier ggf. eine geringere Gebühr nach 2400 abrechnen. Hatte so einen Fall selbst noch nicht, deswegen hab ich da leider keine Erfahrungswerte. Ich würds aber machen. Wenn das Gericht sagt nö, dann halt nö ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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