Gegenstandswert bei ZV-Auftrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sungirl
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#1

05.07.2010, 14:55

Hallo Leute.

Mal eine Frage.

-Wir hatten eine KFB erhalten. Leider blieb die Zahlung fruchtlos.
-Wir haben dann einen ZV-Auftrag gestellt.
-Leider ist bei dem Antragsgegner nicht zu holen.

Jetzt sollte ich mit der RS abrechnen.

Wie berechnet sich der Gegenstandswert. Ist es richtig gedacht?
--> z.B. 40,00 nebst Zinsen seit dem 15.06.2010 bis heute oder bis wann berechne ich die Zinsen?

Alles multiplizieren und nach 3309 VV RVG abrechnen + EV abgabe natürlich
schnatti

#2

05.07.2010, 15:22

Du müsstest den Wert nehmen, der im Vollstreckungsauftrag geltend gemacht wurde. Darin hast Du doch auf den festgesetzten Betrag bereits die Zinsen hierauf im Forderungskonto eingebucht.
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misspinky1984
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#3

05.07.2010, 15:35

Dein GW für den ZV-Auftrag setzt sich wie folgt zusammen:

- geltend gemachte HF zum Zeitpunkt des ZV-Auftrages
- Zinsen bis zum Zeitpunkt des ZV-Auftrages
- verauslagte Kosten u. Gebühren

Sämtliche Werte addierst Du und schon hast Du Deinen GW - eigentlich müsste sich dieser abe auch bereits aus Deinem FoKo ergeben!

Schönen Tag!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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